Korrekte Heizung im Herbst und Winter - Tipps zum Geld- und Umweltsparren

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Korrekte Heizung im Herbst und Winter - Tipps zum Geld- und Umweltsparren

Der Herbst ist da und der Winter steht vor der Tür. Viele Menschen denken an die Heizung in ihren Häusern und Wohnungen. Doch oft wird die Heizung falsch genutzt, was zu unnötigen Kosten und einer höheren Umwelbelastung führt. In diesem Artikel möchten wir Ihnen Tipps an die Hand geben, wie Sie Ihre Heizung im Herbst und Winter richtig nutzen können, um Geld und Umwelt zu sparen.

Korrekte Heizung im Herbst und Winter: Tipps zur Energie- und Geldspare

Der Herbst ist offiziell angebrochen und die Tage werden immer kälter. Viele Menschen schalten die Heizung an, um sich warm zu halten. Doch wie kann man beim Heizen sparen? Welche Rechte und Pflichten haben Mieter und Vermieter?

Wie spart man Heizkosten?

Wie spart man Heizkosten?

Zu den wichtigsten Regeln gehören beispielsweise: richtig lüften, auf die persönliche Wohlfühl-Temperatur achten, die Heizung nie komplett abdrehen.

Wie lüftet man richtig?

Wie lüftet man richtig?

Wer die Fenster den ganzen Tag in Kippstellung geöffnet lässt und glaubt, so würde er richtig lüften, der irrt. Denn das sorgt zwar für frische Luft, aber gleichzeitig kühlen die Wände aus, und es ist aufwendiger und kostspieliger, das Zimmer wieder warm zu bekommen. Besser ist: Lüften mit Durchzug, also beispielsweise, indem man gegenüberliegende Fenster oder Türen öffnet. Und: mindestens einmal am Tag lüften, damit nicht durch zu viel Feuchtigkeit Schimmel entsteht. Zehn bis 15 Minuten reichen aus. Wenn es friert, auch drei bis fünf Minuten.

Wie erreicht man die richtige Temperatur?

Wer sparen will, dem sei gesagt: Ein Grad weniger bedeutet nach Expertenmeinung, dass man sechs Prozent weniger Energie verbraucht. Auch die Möbelstellung kann ein Argument sein. Wenn der Heizkörper beispielsweise hinter einer Couch liegt, geht zu wenig Wärme in den Raum. Wer die Heizung deshalb höher drehen muss, gibt unter Umständen unnötig Geld aus. Genauso wie in dem Fall, dass der Heizkörper nicht entlüftet ist. Dann bleibt es nämlich kalt, obwohl die Heizung auf Hochtouren läuft. Auch smarte Thermostate helfen, weil sie die Temperatur automatisch regeln.

Warum nicht die Heizung abschalten?

Erstens, weil die Rohre dann im Winter einfrieren können, zweitens, weil Schimmel entstehen kann, drittens wegen möglicher Einsparungen. Es ist nicht sinnvoll, die Heizung komplett auf- und abzudrehen. Wer stattdessen durchgehend gleichmäßig heizt, heizt wirtschaftlicher. Der Energiebedarf ist dann erheblich geringer, erklärt die Bundesregierung. Begründung: Komplettes Abdrehen kühle vor allem in unsanierten Häusern die Räume unnötig aus. Besser sei es, die Heizung durchgehend – also auch bei Abwesenheit – auf einer niedrigen Stufe zu halten.

Was passiert, wenn man trotzdem aufs Heizen verzichtet?

Dann muss der Mieter die Kosten dafür tragen, dass Schimmel in der Wohnung beseitigt wird oder sonstige Reparaturkosten an der Heizung anfallen.

Bis wann dauert die Heizperiode?

Die sieben Monate vom 1. Oktober bis zum 30. April des folgenden Jahres gelten als üblicher Zeitraum. Vermieter und Hausverwalter halten sich in der Regel auch an diesen Zeitraum. Natürlich kann es auch im September schon oder im Mai noch so kalt sein, dass die Heizung angeschaltet wird, aber das ist die große Ausnahme.

Müssen Vermieter nur in dieser Zeit heizen?

Das kommt auf die jeweiligen Temperaturen an. Während der Heizperiode gehören eine funktionsfähige Heizung und Mindesttemperaturen zu den Punkten, die der Vermieter sicherstellen muss, damit man von einer gebrauchsfähigen Wohnung sprechen kann. Aber auch außerhalb der Heizperiode müssen Vermieter die Heizung in Betrieb nehmen. Wann genau, ist gesetzlich nicht festgelegt, schreibt der Verein Wohnen im Eigentum.

Welche Temperatur muss sein?

Vermieter sollten wissen, dass Mieter laut Rechtsprechung während der Heizperiode tagsüber einen Anspruch auf eine Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad in ihren Wohnungen haben. Nachts zwischen 0 und 6 Uhr sind in der Regel 18 Grad ausreichend, so der Verein. Die 18 Grad gelten vor allem fürs Schlafzimmer, wo höhere Temperaturen auch einen gesunden Schlaf beeinträchtigen können.

Und wenn es zu kalt ist oder die Heizung ausfällt?

Dann kann der Mieter die Miete kürzen. Um wie viel, ist nicht gesetzlich geregelt, aber auch hier gibt es Rechtsprechung. Die ist allerdings so uneinheitlich, dass zwischen zehn Prozent Mietminderung und Nicht-Zahlung der kompletten Miete alles möglich ist – je nachdem, ob die Heizung nicht richtig funktioniert, oder ob sie komplett ausfällt. Es kommt wie so oft auf den Einzelfall an.

Dürfen Vermieter nachts die Heizung absenken?

Ja, dürfen sie. Es braucht dafür aber in einer Wohneigentumsgemeinschaft einen einfachen Mehrheitsbeschluss der Eigentümer.

Quellen:

  • Bundesregierung
  • Verein Wohnen im Eigentum
  • Amtsgericht Uelzen (Aktenzeichen 4a C 272/86, WM 86, 212)

Heike Becker

Ich bin Heike, Journalistin bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Fokus auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Bei uns dreht sich alles um Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Nachrichten. Meine Leidenschaft gilt dem Schreiben und der Berichterstattung über relevante Themen, die unsere Leserinnen und Leser interessieren. Mit fundierten Recherchen und einem kritischen Blick auf aktuelle Geschehnisse möchte ich dazu beitragen, dass unsere Leserschaft stets bestens informiert ist und sich eine fundierte Meinung bilden kann.

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