Weiterer Schritt in Richtung AfD-Verbotsverfahren: Antrag wird beraten

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Weiterer Schritt in Richtung AfD-Verbotsverfahren: Antrag wird beraten

Ein wichtiger Schritt in Richtung eines möglichen Verbots der Alternative für Deutschland (AfD) wurde getan: Der Antrag auf Einleitung eines Verbotsverfahrens wird nun beraten. Dieser Entscheid markiert einen bedeutenden Meilenstein in der Diskussion um die Zukunft der rechtsgerichteten Partei. Die Frage, ob die AfD ihre verfassungsfeindlichen Tendenzen aufgeben wird oder ob sie weiterhin ein Risiko für die deutsche Demokratie darstellt, wird in den nächsten Wochen und Monaten immer mehr an Bedeutung gewinnen.

AfD-Verbotsverfahren auf Bundestag-Stufe: Antrag für Karlsruhe wird diskutiert

Bis zum Verbot einer Partei ist es ein langer Weg. Aber einige Dutzend Bundestagsabgeordnete sind trotz teils deutlicher Kritik fest entschlossen, ihn zu gehen. Mit an vorderster Stelle ist dabei der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz, der im Bundestag Stimmen sammelt, um einen Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren zur Abstimmung zu bringen.

Marco Wanderwitz sichert sich Unterstützung für AfD-Verbotsverfahren im Bundestag

Marco Wanderwitz sichert sich Unterstützung für AfD-Verbotsverfahren im Bundestag

Denn Voraussetzung dafür, dass das Bundesverfassungsgericht ein Parteienverbot prüft, ist ein Antrag aus dem Bundestag, dem Bundesrat oder von der Bundesregierung. Vor dem Reichstag halten am Dienstag einige der Omas gegen Rechts ein Plakat mit der Forderung AfD-Verbot prüfen hoch. Wanderwitz gesellt sich gemeinsam mit SPD-Politikerin Carmen Wegge, dem Grünen-Abgeordneten Till Steffen und der Linken-Parlamentarierin Martina Renner zu ihnen, dankt ihnen für ihr Engagement.

Zu seiner eigenen Motivation sagt der CDU-Politiker: Ich komme aus Sachsen. Die sächsischen Lebensverhältnisse sind anders, als die in Schleswig-Holstein beispielsweise. Bei uns ist es fünf vor zwölf, was die Demokratie betrifft. Und ich möchte weiter in der Demokratie leben.

Weiterer Schritt Richtung Parteiverbot: Bundestagsabgeordnete sammeln Unterschriften für AfD-Verbotsverfahren

Weiterer Schritt Richtung Parteiverbot: Bundestagsabgeordnete sammeln Unterschriften für AfD-Verbotsverfahren

Gemeinsam mit der Gruppe Volksverpetzer haben die Omas gegen Rechts eine Petition gestartet und inzwischen mehr als 850.000 Unterschriften gesammelt. Sie wollen den Abgeordneten damit Rückenwind geben. An den Bundesrat wurde die Petition für die Prüfung eines AfD-Verbots bereits Anfang des Jahres übergeben - ohne dass bislang viel passiert ist.

Am Nachmittag wird der Gruppenantrag von Wanderwitz und Co. in den Fraktionen diskutiert. Damit er auf die Tagesordnung kommt und der Bundestag darüber abstimmen kann, müssen fünf Prozent der Abgeordneten hinter dem Antrag stehen, mindestens 37. Die haben sich offenbar bereits gefunden.

Während dem Vernehmen nach ein großer Teil der Linken- und Grünen-Abgeordneten wohl dafür sind, haben sich aus der CDU lediglich sieben Mandatsträger gefunden. Sie stoßen auf massiven Widerspruch aus der Fraktionsspitze, die argumentiert, man müsse die AfD politisch bekämpfen.

Auf Ablehnung stößt die Initiative auch beim Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Führende Sozialdemokraten halten die Initiative derweil für verfrüht. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich weist etwa auf die Voraussetzung der Staatsfreiheit hin. Das bedeutet, dass sogenannte V-Leute, die AfD-Politiker bespitzeln, zeitnah abgezogen werden müssten.

Die genaue Unterstützerzahl des Gruppenantrags soll indes bekannt gegeben werden, wenn alle unterschrieben haben. Wanderwitz sagt mit Blick auf die Chancen der Initiative: Wir sind ziemlich überzeugt davon, dass die größere Herausforderung ist, die Tür nach Karlsruhe aufzustoßen. Wenn wir einmal in Karlsruhe sind, rechnen wir uns sehr gute Chancen aus.

Welche Chancen hat ein AfD-Verbotsverfahren?

Welche Chancen hat ein AfD-Verbotsverfahren?

Ziel der Abgeordneten ist, dass die AfD als verfassungswidrig eingestuft und von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen wird. Das Vermögen der Partei soll demnach für gemeinnützige Zwecke eingezogen werden. Die Initiatoren werfen der AfD Verstöße gegen die Menschenwürdegarantie aus Artikel 1 des Grundgesetzes vor – so etwa die Forderung nach Remigration, also die massenhafte Abschiebung von Ausländern, oder diskriminierende Äußerungen gegen Migranten, Muslime und sexuelle Minderheiten.

Sie argumentieren in dem Antrag, der unserer Redaktion vorliegt, mit dem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster, wonach der Verfassungsschutz die Bundespartei zu Recht als extremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. Überdies wird angeführt, dass der Thüringer AfD-Rechtsaußenpolitiker Björn Höcke bereits zweimal für die Verwendung der verbotenen Parole der nationalsozialistischen SA (Sturmabteilung) Alles für Deutschland verurteilt wurde - wenn auch noch nicht rechtskräftig.

Auf das Argument, dass ein Verbotsverfahren die AfD stärkt, weil sie sich als Opfer darstellen könnte, wird gekontert, dass die Opfer-Erzählung nichts Neues sei.

In Dezember oder Januar könnte der Gruppenantrag im Bundestag zur Abstimmung gestellt werden. Sollte eine einfache Mehrheit der Parlamentarier dafür stimmen, würde beim Bundesverfassungsgericht ein Verfahren zum Verbot der AfD beantragt. In Karlsruhe ist für ein Verbot eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Gerichtssenats nötig.

Uwe Köhler

Ich bin Uwe, Redakteur bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Bei uns findest du Artikel zu Themen wie Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuellen Nachrichten. Als Teil des Teams von Real Raw News ist es meine Leidenschaft, fundierte und relevante Inhalte für unsere Leser zu erstellen und sie stets über die neuesten Entwicklungen in Deutschland informiert zu halten.

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