Kritik an Reformvorschlag: Änderung für Schwangerschaftsabbrüche in Sicht

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Kritik an Reformvorschlag: Änderung für Schwangerschaftsabbrüche in Sicht

In Deutschland wird derzeit ein umstrittener Reformvorschlag diskutiert, der die gesetzlichen Regelungen für Schwangerschaftsabbrüche ändern soll. Der Vorschlag zielt darauf ab, die Zeitgrenze für einen Schwangerschaftsabbruch zu ändern und die Informationspflicht für Frauen zu lockern. Doch nicht alle sind von diesem Vorschlag überzeugt. Kritiker warnen vor einer Ausweitung der Abtreibung und fordern eine sorgfältigere Beratung für Frauen. In den kommenden Wochen wird der Bundestag über den Vorschlag abstimmen. Es bleibt abzuwarten, ob die Änderungen tatsächlich umgesetzt werden.

Kritik an Reformvorschlag: Änderung für Schwangerschaftsabbrüche in Sicht

26 zivilgesellschaftliche Organisationen haben einen Vorschlag für die weitgehende Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen vorgelegt. Das Bündnis veröffentlichte am Donnerstag in Berlin einen Vorschlag für einen Gesetzentwurf, der die Liberalisierung von Abtreibungen bis zur 22. Schwangerschaftswoche vorsieht.

Zivilgesellschaftliche Organisationen präsentieren Entwurf für weitgehende Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen

Zivilgesellschaftliche Organisationen präsentieren Entwurf für weitgehende Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen

Der Entwurf für die gesetzliche Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes wurde von Juristinnen verfasst, darunter auch von der Rechtsprofessorin Liane Wörner. Sie war Mitglied der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung des Bundes, die im April ihre Empfehlungen vorgelegt hatte. Wörner hatte die für das Thema zuständige Arbeitsgruppe koordiniert. Der Entwurf basiert auf den Empfehlungen der Kommission, die empfohlen hatte, Abtreibungen im frühen Stadium der Schwangerschaft zu erlauben und nicht mehr im Strafrecht zu regulieren.

Reformvorschlag: Abtreibungen bis zur Schwangerschaftswoche legalisieren, Beratungspflicht aufheben

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Ungewollt Schwangere, die einen Abbruch vornehmen lassen möchten, sollen dem Entwurf zufolge künftig keine verpflichtende Beratung mehr wahrnehmen müssen, das Recht auf Beratung haben sie allerdings weiterhin. Damit entfiele auch die aktuell geltende Wartefrist von mindestens drei Tagen zwischen der Beratung und dem möglichen Abbruch.

Nach der 22. Schwangerschaftswoche soll der Abbruch nur dann erlaubt sein, wenn medizinische Gründe dafür sprechen. Ab der 22. Schwangerschaftswoche gelten Föten außerhalb des Mutterleibs als lebensfähig. Zudem sollen die Krankenkassen mit der weitgehenden Legalisierung die Kosten für Abbrüche übernehmen.

Kritik an Reformvorschlag: Bischöfe, CDU und Caritas warnen vor Kriminalisierung von Schwangeren und Ärzten

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CDU-Frauen in NRW gegen Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen„Verkennt auch nicht das Recht auf Leben“

Der Sprecher der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, erklärte, die deutschen Bischöfe träten weiterhin für den Erhalt des bestehenden Schutzkonzeptes ein. Dieses schütze sowohl die Selbstbestimmung und Gesundheit der Frau als auch des ungeborenen Kindes. Auch der Caritasverband will keine Änderungen an der gesetzlichen Regelung.

Die Deutsche Bischofskonferenz befürchtet, dass bei der vorgeschlagenen Reform der Anspruch auf gleichen Schutz von ungeborenem wie geborenem menschlichen Leben aufgegeben werde. Auch das Bundesverfassungsgericht betone, dass spätestens mit der Einnistung der befruchteten Eizelle von einem menschlichen Leben auszugehen sei.

Der Deutsche Caritasverband und sein Fachverband Sozialdienst katholischer Frauen warben ebenfalls für die Beibehaltung der Beratungspflicht im Schwangerschaftskonflikt und für die geltenden Regelungen im Strafgesetzbuch. Notwendig sei ein Rechtsrahmen, der die schwangere Frau und ihr Kind in ihren Rechten gleichermaßen ernst nehme.

Die Unionsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) kritisierte den Vorstoß ebenfalls. Die Vorschläge seien offenkundig unvereinbar mit den Maßstäben, die das Bundesverfassungsgericht für eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs festgelegt habe. Der Entwurf verabschiede sich von jedem Schutzkonzept für das ungeborene Kind. Das Narrativ von der Kriminalisierung der Schwangeren und der Ärzte „bleibt falsch und ist bewusst irreführend“.

Dirk Werner

Als Redaktionsleiter von Real Raw News habe ich eine umfangreiche Erfahrung im Journalismus gesammelt. Mit einem starken Fokus auf nationale Nachrichten in Deutschland decke ich als digitaler Generalist Themen wie Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Ereignisse ab. Mein Ziel ist es, unseren Lesern stets fundierte und relevante Informationen zu liefern und sie mit spannenden Geschichten zu begeistern. Mit meiner langjährigen Expertise in der Branche stehe ich für eine professionelle und qualitativ hochwertige Berichterstattung.

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