- Fristen für Umtausch von Fahrzeugführerscheinen für diese Jahrgänge gesetzt
- Fristen für Führerscheinentausch in Düsseldorf: Umtauschfrist läuft bald ab
- Hintergrund: EU-weite Umstellung auf fälschungssichere Führerscheine
- Notwendige Unterlagen für den Umtausch
- Zeitplan für den Umtausch von Führerscheinen
Fristen für Umtausch von Fahrzeugführerscheinen für diese Jahrgänge gesetzt
Die Bundesregierung hat neue Fristen für den Umtausch von Fahrzeugführerscheinen für bestimmte Jahrgänge festgelegt. Ab sofort müssen Inhaber von Fahrzeugführerscheinen, die zwischen 1953 und 1958 ausgestellt wurden, ihre Dokumente umtauschen. Die neuen Vorschriften gelten für alle Fahrer, die ihre Fahrzeugführerscheine vor dem 31. Dezember 1999 erhalten haben. Die Frist für den Umtausch beträgt zwischen 6 und 12 Monaten, je nach Jahrgang des Fahrzeugführerscheins. Es ist wichtig, dass die Betroffenen sich zeitnah um den Umtausch kümmern, um keine Schwierigkeiten bei der Verwendung ihres Führerscheins zu erleben.
Fristen für Führerscheinentausch in Düsseldorf: Umtauschfrist läuft bald ab
Die Stadt Düsseldorf erinnert an die anstehende Frist für den Umtausch von Führerscheinen, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Die Frist endet am 19. Januar 2025.
Betroffen sind Personen, die 1971 oder später geboren wurden und einen Führerschein besitzen, der vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde. Wer seinen Führerschein nicht fristgerecht umtauscht, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.
Hintergrund: EU-weite Umstellung auf fälschungssichere Führerscheine
Hintergrund der Umstellung ist die EU-weite Richtlinie, wonach alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis 2033 in neue, fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden müssen. Betroffen sind sowohl Papier- als auch unbefristete Scheckkartenformate.
Düsseldorfer, die noch einen Papierführerschein besitzen, können den Antrag online unter https://service.duesseldorf.de/pflichtumtauschfuer-fuehrerscheine einreichen. Wer einen Kartenführerschein hat, der zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, muss über https://termine.duesseldorf.de/ einen Termin in der Fahrerlaubnisbehörde oder einem der Bürgerbüros vereinbaren und den Antrag dann dort stellen.
Notwendige Unterlagen für den Umtausch
Für den Umtausch werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Der bisherige Führerschein
- Ein biometrisches Foto
- Wurde der Führerschein nicht in Düsseldorf ausgestellt, außerdem ein Auszug aus der Führerscheindatei (Karteikartenabschrift)
- Bei digitaler Einreichung wird außerdem eine Bilddatei der Unterschrift benötigt
Die Stadt weist darauf hin, dass für den Umtausch weder eine erneute Prüfung noch eine Gesundheitsuntersuchung erforderlich sind. Der neu ausgestellte Führerschein ist auf 15 Jahre befristet und muss dann erneuert werden.
Zeitplan für den Umtausch von Führerscheinen
In den nächsten Jahren müssen sich dann die Düsseldorfer mit zwischen 1999 und 2013 ausgestellten Führerscheinen um einen Umtausch bemühen. Die Fristen sind wie folgt:
- 1999 bis 2001: 2026
- 2002 bis 2004: 2027
- 2005 bis 2007: 2028
- 2008: 2029
- 2009: 2030
- 2010: 2031
- 2011: 2032
- 2012 bis 2013: 2033
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