Bundesliga: Die Bayer-Fußballerinnen gehen in Revision

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Bundesliga: Die Bayer-Fußballerinnen gehen in Revision

In einer überraschenden Wendung hat die Frauenfußball-Abteilung des Bundesligisten Bayer Leverkusen beschlossen, ihre bisherige Spielweise zu überdenken. Nach einer Reihe von enttäuschenden Ergebnissen in der laufenden Saison will das Team unter der Leitung von Trainerin Jennifer Zietz grundlegende Änderungen vornehmen, um den Abstieg aus der Bundesliga zu vermeiden. Die Fußballerinnen werden in den nächsten Wochen intensive Trainings einlegen, um ihre Taktik und Strategie anzupassen. Ziel ist es, die Leistung zu verbessern und wieder in die Erfolgsspur zurückzukehren. Die Fans des Vereins hoffen auf einen positiven Effekt dieser Revision und auf einen erfolgreichen Saisonverlauf.

Bayer Leverkusen setzt sich juristisch gegen Wiederholung des Duells mit dem SC Freiburg zur Wehr

Bayer Leverkusen wird sich weiterhin juristisch gegen die Wiederholung des Duells mit dem SC Freiburg in der Frauenfußball-Bundesliga zur Wehr setzen. Der Rechtsstreit wird nun vor dem DFB-Bundesgericht ausgetragen.

Lizenz-Direktor Thomas Eichin wird in einer Mitteilung des Vereins zitiert: Wir sind immer noch irritiert über das Urteil und werden in Berufung gehen.

Rechtsstreit um wiederholten Elfmeter

Rechtsstreit um wiederholten Elfmeter

Das DFB-Sportgericht hatte am Dienstag den Bayer-Einspruch gegen die Aufhebung der Wertung des 3:2 beim SC Freiburg abgelehnt und damit das Urteil vom 19. September bestätigt, in dem eine Neuansetzung angeordnet worden war. Das will Leverkusen nicht akzeptieren.

Thomas Eichin kommentierte: Aus unserer Sicht war es eine Tatsachen-Entscheidung. Wir haben die klare Haltung, dass die Tatsachen-Entscheidung, gerade in den Ligen, in denen es keinen VAR gibt, unberührt bleiben muss. Und zwar vor allem bei Entscheidungen, die im klaren Ermessensspielraum der Schiedsrichterin oder des Schiedsrichters liegen.

Freiburg hatte seinen Protest mit einem angeblichen Regelverstoß des Schiedsrichterteams begründet. Dieses hatte den letztlich entscheidenden Elfmeter für Leverkusen in der 88. Minute wiederholen lassen.

Vorsitzender Richter Heinz Müller sagte in der Urteilsbegründung: Es handelt sich vorliegend nicht um eine grundsätzlich nicht überprüfbare Tatsachen-Entscheidung, sondern um die Unkenntnis einer Regel und damit um einen Regelverstoß. Dieser Verstoß hatte auch Auswirkungen auf die Wertung des Spiels als verloren oder unentschieden – somit war das Spiel zwingend neu anzusetzen.

Der Streit um den wiederholten Elfmeter begann, als Bayer-Spielerin Kristin Kögel den Ball über das Tor geschossen hatte. Da sich Freiburgs Torhüterin Rafaela Borggräfe nach Meinung der Unparteiischen zu früh bewegt hatte, ließen sie den Strafstoß wiederholen. Kögel verwandelte im zweiten Versuch zum Endstand.

Laut Regelwerk können Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter einen Elfmeter noch einmal ausführen lassen, allerdings nur, wenn das Vergehen von Torhüterin oder Torhüter die Schützin oder den Schützen eindeutig beeinträchtigt hat. Das sei nach Ansicht der Freiburgerinnen nicht der Fall gewesen.

Laut Sportgericht sei die entsprechende Regel 14 Ziffer 2 im vorliegenden Sachverhalt missachtet worden.

Uwe Köhler

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