VWL: Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmersparzulage - Eine Neuigkeit im Bereich der Sozialversicherung

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VWL: Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmersparzulage - Eine Neuigkeit im Bereich der Sozialversicherung

Die Sozialversicherung in Deutschland erlebt derzeit einen wichtigen Wandel. Eine Neuigkeit, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen betrifft, ist die Einführung von Vermögenswirksamen Leistungen (VWL) und der Arbeitnehmersparzulage. Diese beiden Instrumente zielen darauf ab, die Altersvorsorge in Deutschland zu stärken und die Zukunftssicherheit der Arbeitnehmer zu verbessern. Durch die VWL können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter bei der Vermögensbildung unterstützen, während die Arbeitnehmersparzulage eine staatliche Förderung für die private Altersvorsorge bietet. Wir werden in diesem Artikel genauer auf die VWL und die Arbeitnehmersparzulage eingehen und ihre Auswirkungen auf die Sozialversicherung in Deutschland erläutern.

VWL: Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmersparzulage - Eine Neuigkeit im Bereich der Sozialversicherung

Das oft unterschätzte Instrument der Vermögenswirksamen Leistungen (VL) bietet Arbeitnehmern, Beamten und Auszubildenden die Möglichkeit, zusätzliches Geld vom Arbeitgeber für den Kapitalaufbau zu erhalten. Doch wie funktioniert VL und welche rechtlichen Grundlagen gibt es dafür?

VWL: Eine Neuigkeit im Bereich der Sozialversicherung - Was bietet VL und was gilt rechtlich?

VWL: Eine Neuigkeit im Bereich der Sozialversicherung - Was bietet VL und was gilt rechtlich?

Die rechtliche Grundlage der Vermögenswirksamen Leistungen ist das fünfte Vermögensbildungsgesetz. Demnach dienen VL der Förderung des Vermögensaufbaus und sind zusätzlich zum Grundgehalt ein Teil des Arbeitslohns. Sie können jedoch nicht als zusätzliches Gehalt ausgezahlt werden. Stattdessen fließen sie direkt in eine Anlageform, die der Arbeitnehmer weitgehend frei wählen kann.

„Beschäftigte dürfen vom Arbeitgeber verlangen, Teile des eigenen Einkommens vermögenswirksam anzulegen“, sagt Ralf Scherfling, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale NRW. „Der Arbeitgeber oder Dienstherr zahlt oft einen freiwilligen Zuschuss.“ Wie hoch der Zuschuss ausfällt, sei häufig im Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag festgehalten. In der Regel liege er zwischen sechs und 40 Euro monatlich.

Wie beantragt man VL bei seinem Arbeitgeber?

Wie beantragt man VL bei seinem Arbeitgeber?

Laut Scherfling sollten Arbeitnehmer zunächst in Erfahrung bringen, ob der Arbeitgeber einen Zuschuss zahlt und, wie hoch dieser ausfällt. Anschließend werde bei einem Anbieter eine passende Anlageform gewählt und ein Vertrag geschlossen. Dann erhält der Arbeitgeber ein Formular des abgeschlossenen Vertrags und überweist während der vertraglich festgelegten Laufzeit die vereinbarte Sparrate.

Welche Formen von Vermögenswirksamen Leistungen gibt es?

Welche Formen von Vermögenswirksamen Leistungen gibt es?

Da gibt es mehrere Möglichkeiten. „In vielen Fällen entscheiden sich Beschäftigte für einen Fondssparplan oder einen Bausparvertrag“, sagt der Finanzexperte der Verbraucherzentrale. VL könne man aber auch für Banksparpläne, die Tilgung einer Baufinanzierung oder für die Altersvorsorge nutzen. „Das konkrete Produkt sollte man auf Basis der eigenen Ziele und Präferenzen wählen“, empfiehlt Scherfling.

Wer hat Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie?

Wer hat Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie?

Bei der Arbeitnehmersparzulage handelt es sich um eine staatliche Förderung auf die jährlichen VL-Einzahlungen. Sie bekommen aber nur diejenigen, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen gesetzlich definierte Grenzen nicht überschreiten. Außerdem ist die Art der Anlage entscheidend: Gefördert werden Bausparverträge, Wertpapier- und Fondssparpläne sowie Tilgungen von Immobilienkrediten. Nicht förderfähig sind hingegen Einzahlungen in einen Banksparplan.

Wie kann man VL für die Altersvorsorge nutzen?

Das kann etwa in Form eines Riester-Vertrags oder für die betriebliche Altersvorsorge geschehen. „Letztere hätte den Vorteil, dass sich das Nettogehalt nicht ändern würde, weil man im Gegensatz zu allen anderen Sparmöglichkeiten aus dem Bruttoentgelt sparen würde“, erklärt Scherfling.

Welche typischen Fehler machen Arbeitnehmer häufig?

„Beschäftigte sollten einen Zuschuss des Arbeitgebers nicht verfallen lassen, auch wenn dieser lediglich sechs Euro im Monat beträgt“, sagt Scherfling. „Bei sechs Jahren Einzahlung und einem Ruhejahr kommt man am Laufzeitende mit ein bisschen Rendite sowie mit Zins oder Bonus auf knapp 500 Euro.“

Was die Arbeitnehmersparzulage angeht, sei es wichtig, diese jedes Jahr zu beantragen, denn nur dann werde sie am Ende der Laufzeit dem Vertrag gutgeschrieben.

Heidi Schulze

Ich bin Heidi, eine Journalistin bei der Webseite Real Raw News. Unsere digitale Generalistenzeitung konzentriert sich auf nationale Nachrichten in Deutschland, sowie auf Themen wie Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Ereignisse. Als Teil des Teams von Real Raw News ist es meine Leidenschaft, fundierte und relevante Berichterstattung zu liefern, um unsere Leser stets auf dem neuesten Stand zu halten. Mit meiner Erfahrung und meinem Engagement für Qualitätsjournalismus strebe ich danach, die Vielfalt der Nachrichtenlandschaft in Deutschland abzubilden und wichtige Themen zu beleuchten.

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