Ein tragischer Unfall hat sich auf der A3 bei Köln ereignet, bei dem eine Frau durch eine Lärmschutzwand getötet wurde. Die Staatsanwaltschaft hat nun die Anklage zugelassen, da der Unfallverursacher fahrlässig gehandelt haben soll. Die genauen Umstände des Vorfalls sind noch Gegenstand der Ermittlungen, jedoch stehen bereits einige wichtige Fakten fest. Die betroffene Autobahn A3 musste aufgrund des Unfalls zeitweise gesperrt werden, was zu erheblichen Verkehrsbehinderungen führte. Die Polizei war schnell vor Ort und sicherte die Unfallstelle ab, um weitere Schäden zu verhindern. Die traurige Nachricht von dem tödlichen Unfall hat in der Region für Bestürzung gesorgt und wirft Fragen nach der Sicherheit auf deutschen Autobahnen auf.
Prozess nach tragischem Unfall auf A bei Köln in Vorbereitung
Gut dreieinhalb Jahre nach dem Tod einer Autofahrerin durch das herabfallende Betonteil einer Lärmschutzwand auf der A3 bei Köln rückt ein Prozess in greifbare Nähe. Das Kölner Landgericht habe die Anklage gegen die drei Beschuldigten in vollem Umfang zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet, sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur.
Anklage zugelassen: Frau durch Lärmschutzwand getötet
Im November 2020 hatte sich eine sechs Tonnen schwere Betonplatte der Lärmschutzwand gelöst und eine 66-jährige Frau in ihrem Wagen erschlagen. Die Staatsanwaltschaft hat einen Mitarbeiter der damaligen Baufirma wegen Totschlags durch Unterlassen und Baugefährdung angeklagt. Zwei Mitarbeitern des Landesbetriebs Straßenbau NRW wird fahrlässige Tötung vorgeworfen.
Verfahren startet voraussichtlich im Sommer
Der Prozess soll wahrscheinlich im Sommer beginnen, der genaue Termin stehe noch nicht fest. Laut Anklage soll Pfusch am Bau zu dem Unglück geführt haben. Die Befestigung der Lärmschutzwand soll weder der ursprünglich geplanten Konstruktion noch der bauaufsichtlichen Zulassung entsprochen haben.
Baupfusch als Ursache: Anklage gegen drei Beschuldigte in tragischem Todesfall
Der Landesbetrieb Straßen NRW hatte kurz nach dem Unglück mitgeteilt, dass beim Einbau der Platte 2007 improvisiert worden sei, um einen Höhenunterschied auszugleichen. Ursache für den Absturz war laut Anklage letztlich Rost. Wegen mangelnden Korrosionsschutzes war eine ohnehin unzulässige Halterung gerostet, bis sie nachgegeben hatte. Die Angeklagten sollen von den Baumängeln gewusst und nichts unternommen haben.
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