Vier Verdächtige Rädelsführer von „Combat 18 Deutschland“ angeklagt: In einer wichtigen Entwicklung wurden vier Personen, die als mutmaßliche Rädelsführer der rechtsextremen Gruppierung „Combat 18 Deutschland“ gelten, offiziell angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen die Verdächtigen erhoben, die mit Organisierung von rechtsextremen Aktivitäten in Verbindung gebracht werden. Diese Gruppierung, die als gewaltbereit gilt, steht im Fokus der Ermittlungen hinsichtlich möglicher Verbindungen zu extremistischen Straftaten. Die Anklage illustriert den fortlaufenden Kampf gegen extremistische Strömungen und verdeutlicht die Entschlossenheit der Behörden, gegen jede Form von Extremismus vorzugehen. Die Gerichtsverhandlung wird mit großer Aufmerksamkeit verfolgt, da sie wichtige Einblicke in die Strukturen und Machenschaften von „Combat 18 Deutschland“ liefern könnte.
- Anklage gegen mutmaßliche Rädelsführer von „Combat Deutschland“ wegen Vereinsverbot
- Verdächtige Männer sollen verbotene Vereinigung „Combat Deutschland“ fortgeführt haben
- Generalbundesanwalt erhebt Anklage gegen Mitglieder von „Combat Deutschland“
- Verdächtige sollen verbotene Vereinigung „Combat Deutschland“ aktiv unterstützt haben
- Bundesanwaltschaft klagt Männer wegen Fortführung von „Combat Deutschland“ an
Anklage gegen mutmaßliche Rädelsführer von „Combat Deutschland“ wegen Vereinsverbot
Sie seien verdächtig, gegen ein Vereinigungsverbot verstoßen zu haben, indem sie den organisatorischen Zusammenhalt der verbotenen Vereinigung „Combat 18 Deutschland“ aufrechterhielten, teilte der Generalbundesanwalt am Donnerstag in Karlsruhe mit.
Verdächtige Männer sollen verbotene Vereinigung „Combat Deutschland“ fortgeführt haben
Wegen ihrer Ausrichtung gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung hatte das Bundesinnenministerium „Combat 18 Deutschland“ im Oktober 2020 verboten.
Generalbundesanwalt erhebt Anklage gegen Mitglieder von „Combat Deutschland“
Die von der Bundesanwaltschaft vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf angeklagten Männer sollen die Vereinigung zusammen mit anderen Mitgliedern bis mindestens 2022 weiter betrieben haben.
Verdächtige sollen verbotene Vereinigung „Combat Deutschland“ aktiv unterstützt haben
Seit Oktober 2020 hätten sie mindestens 14 konspirative Treffen ausgerichtet, hieß es. Während solcher Zusammenkünfte absolvierten die Teilnehmer den Angaben nach „Leistungsmärsche“ und veranstalteten Aufnahmeverfahren für Anwärter.
Bundesanwaltschaft klagt Männer wegen Fortführung von „Combat Deutschland“ an
In diesen Aufnahmeverfahren habe es neben einer praktischen Prüfung auch einen Theorieteil mit Fragen zum Nationalsozialismus gegeben. Zudem hätten die Beschuldigten Rechtsrockkonzerte veranstaltet und Tonträger und Kleidungsstücke mit Bezug zu „Combat 18 Deutschland“ vertrieben.
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