Der Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigt sich mit der Frage, ob Klimaschutz ein Menschenrecht ist. Diese Debatte ist von großer Bedeutung, da der Schutz der Umwelt immer mehr in den Fokus rückt. Im Zuge des Klimawandels wird die Diskussion über die Verantwortung des Staates und der einzelnen Bürger für den Schutz des Klimas immer lauter. Die Entscheidung des Gerichtshofs könnte wegweisend sein und die Rechte zukünftiger Generationen maßgeblich beeinflussen. Es ist zu erwarten, dass diese Debatte kontrovers diskutiert wird, da sie nicht nur rechtliche, sondern auch ethische und moralische Fragen aufwirft.
Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet über Klimaschutz als Menschenrecht
Verletzt ein Staat Menschenrechte, wenn er nicht genügend gegen den Klimawandel tut? Zu dieser Frage will der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) an diesem Dienstag in Straßburg gleich drei Urteile sprechen. Geklagt haben sowohl mehrere Jugendliche aus Portugal als auch Seniorinnen aus der Schweiz und ein französischer Bürgermeister. Die Urteile könnten auch Auswirkungen auf Deutschland haben.
Klimaschutzklage vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
Die jungen Kläger aus Portugal werfen 32 europäischen Staaten - darunter auch Deutschland - vor, die Klimakrise verschärft und damit die Zukunft ihrer Generation gefährdet zu haben. Anlass für ihre Klagen waren die verheerenden Waldbrände von 2017 in ihrem Heimatland. Wenn sie Recht bekommen, könnte der EGMR die Regierungen der EU-Mitgliedsländer und der mitangeklagten Staaten Norwegen, Russland, Türkei, Schweiz und Großbritannien auffordern, strengere Klimaziele zu beschließen und einzuhalten.
Jugendliche, Rentnerinnen und Bürgermeister klagen für mehr Klimaschutz vor Gericht
Die von Greenpeace initiierte Gruppe älterer Frauen aus der Schweiz will erreichen, dass die Alpenrepublik ihre Treibhausgasemissionen stärker reduzieren muss. Die sogenannten Klimaseniorinnen geben an, dass sie durch mangelnde Klimaschutzmaßnahmen in ihrem Recht auf Leben sowie auf Privat- und Familienleben verletzt würden. Im dritten Verfahren geht es um die Klage eines französischen Ex-Bürgermeisters. Er meint, Frankreich habe keine ausreichenden Maßnahmen zur Verhinderung des Klimawandels ergriffen.
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