EU-Parlament: Herkunft von Honig soll auf Verpackung angegeben werden

Das EU-Parlament hat beschlossen, dass die Herkunft von Honig zukünftig auf der Verpackung angegeben werden muss. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Transparenz und Nachverfolgbarkeit von Honigprodukten zu verbessern. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen somit besser informiert werden über die Herkunft des Honigs, um eine bewusste Kaufentscheidung treffen zu können. Die Kennzeichnungspflicht betrifft alle Honigsorten, die in der EU verkauft werden. Durch diese Regelung soll auch der Schutz vor Fälschungen und Qualitätsmängeln verbessert werden. Diese Entscheidung des EU-Parlaments ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer verbraucherfreundlichen und nachhaltigen Honigproduktion.

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EUParlament entscheidet: Herkunft von Honig muss auf Verpackung erkennbar sein

Das EU-Parlament hat einstimmig beschlossen, dass die Herkunft von Honig auf den Verpackungen künftig deutlich erkennbar sein muss. Mit einer überwältigenden Mehrheit von 603 Abgeordneten wurde das Vorhaben in Brüssel genehmigt. Vertreter der EU-Staaten hatten sich bereits im Januar auf neue Regeln geeinigt, die nun vom Parlament abgesegnet wurden. Es fehlt nur noch die formelle Zustimmung der EU-Staaten, die als reine Formalität gilt. Diese Maßnahme soll die Transparenz und Qualität von Honig, Säften und Marmeladen verbessern.

Neue Regeln für Honig, Säfte und Marmeladen: Transparenz und Qualität im Fokus

Neue Regeln für Honig, Säfte und Marmeladen: Transparenz und Qualität im Fokus

Neben der Kennzeichnung der Honigherkunft werden auch für Säfte und Marmeladen neue Regelungen eingeführt. Zukünftig dürfen Säfte als zuckerreduziert gekennzeichnet werden, wenn mindestens 30 Prozent des natürlichen Zuckers entfernt wurden, ohne Süßungsmittel hinzuzufügen. Bei Marmeladen wird festgelegt, dass für ein Kilogramm Konfitüre mindestens 450 Gramm Obst verwendet werden müssen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Verbraucher besser über die Inhaltsstoffe und die Qualität dieser Produkte zu informieren.

Bei Honigmischungen wird nun auch der genaue Anteil des Honigs aus verschiedenen Ländern angegeben. Ausnahmen gelten für Verpackungen unter 30 Gramm, bei denen die Ursprungsländer durch Codes abgekürzt werden können. Die EU-Kommission erhält durch die neuen Regeln die Befugnis, Analysemethoden einzuführen, um gestreckten Honig zu identifizieren. Die Einführung einer einheitlichen Methodik zur Herkunftserkennung von Honig soll Betrug vorbeugen. Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt wird es eine Übergangsfrist von etwa zwei Jahren geben, bevor die neuen Vorschriften in Kraft treten.

Heike Becker

Ich bin Heike, Journalistin bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Fokus auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Bei uns dreht sich alles um Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Nachrichten. Meine Leidenschaft gilt dem Schreiben und der Berichterstattung über relevante Themen, die unsere Leserinnen und Leser interessieren. Mit fundierten Recherchen und einem kritischen Blick auf aktuelle Geschehnisse möchte ich dazu beitragen, dass unsere Leserschaft stets bestens informiert ist und sich eine fundierte Meinung bilden kann.

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