NRW fordert strengere Grenzen für den Konsum von Cannabis
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat neue Maßnahmen zur Regulierung des Konsums von Cannabis vorgeschlagen. Laut den Behörden sollen strengere Grenzen festgelegt werden, um den Missbrauch der Droge einzudämmen. Diese Initiative kommt vor dem Hintergrund eines zunehmenden Problems mit Drogenkonsum in der Region. Die Landesregierung betont die Notwendigkeit einer konsequenten Politik im Umgang mit Cannabis und plant, präventive Maßnahmen zu verstärken. Die Debatte über den Konsum von Cannabis und die Folgen für die Gesellschaft wird somit weitergeführt, während die Regierung von NRW auf eine verschärfte Regulierung setzt.
NRW lehnt geplante THC-Grenzwert-Erhöhung für Cannabis-Konsum am Steuer ab
Die Legalisierung von Cannabis droht zu einem Verkehrsrisiko zu werden. Unter dem Einfluss von Tetrahydrocannabinol (THC), dem Wirkstoff von Cannabis, kommt es typischerweise zu Konzentrationsstörungen, Veränderungen in der Wahrnehmung, verlängerten Reaktionszeiten und motorischen Störungen, erklärt ein Sprecher des NRW-Innenministeriums. „Hierdurch ist die Verkehrstüchtigkeit eingeschränkt.“ Daher lehnt die Landesregierung die Pläne der Ampel ab, die nun einen relativ hohen THC-Grenzwert festlegen will: „Die vom Bundesministerium für Verkehr beauftragte Expertengruppe hat einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter vorgeschlagen, der aus verkehrsfachlicher Sicht nicht zu befürworten ist. Die Anhebung des Grenzwertes wird sich negativ auf die Sicherheit im Straßenverkehr auswirken“, warnt der Sprecher von Innenminister Herbert Reul (CDU).
Cannabis-Legalisierung als Verkehrsrisiko: NRW fordert strengere Grenzen
Bisher gab es für Cannabis am Steuer keinen gesetzlichen Grenzwert, etabliert hat sich in der Rechtsprechung ein Wert von 1,0 Nanogramm. Der würde durch die Ampel-Pläne erhöht. „Der Konsum von Cannabis ist mit einer Verlängerung der Reaktionszeit verbunden, dies kann im Straßenverkehr fatale Folgen haben“, mahnt Thomas Müther vom ADAC NRW. „Insbesondere Personen, die im Zuge der Legalisierung Cannabis ausprobieren wollen, sind sich gegebenenfalls der Gefahren nicht ausreichend bewusst.“ Müther fordert ein Fahrverbot für bekiffte Anfänger: „Der ADAC spricht sich dafür aus, dass bei der besonders gefährdeten Gruppe der Fahranfänger jegliches Fahren mit Cannabis ab der technisch bedingten Nachweisgrenze von 1,0 Nanogramm geahndet wird, analog zur Nullpromille-Grenze bei Alkohol.“
NRW warnt vor Cannabis-Konsum am Steuer: Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet
Ein Problem ist auch die Messung: Die Polizei NRW verwendet aktuell Urin- und Speicheltests zur Drogenerkennung im Straßenverkehr. „Die Durchführung der Tests durch den Probanden ist freiwillig und dient lediglich als Anhaltspunkt“, betont der Sprecher des Innenministeriums. Erst die Ergebnisse einer Blutanalyse lassen Rückschlüsse auf die kognitive Beeinflussung des Verkehrsteilnehmers zu und sind ausschlaggebend für die Einleitung eines Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahrens.
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