Beschwerden über Hundekot in Kalkar – Werden in Kalkar Geldstrafen verhängt?
In Kalkar häufen sich die Beschwerden über die Verschmutzung durch Hundekot in öffentlichen Bereichen. Die Bürgerinnen und Bürger sind zunehmend verärgert über die Nachlässigkeit mancher Hundebesitzer. Die Stadtverwaltung prüft nun, ob Geldstrafen als Maßnahme gegen die Verunreinigung verhängt werden sollen. Diese mögliche Sanktion hat das Ziel, die Hundebesitzer zur Verantwortung zu ziehen und die Sauberkeit der öffentlichen Plätze zu gewährleisten. Es wird erwartet, dass diese Maßnahme zu einer Verbesserung der Situation führen wird und die Lebensqualität in Kalkar steigern kann.
Johannes Kösters fordert Geldstrafen für HundekotVergehen in Kalkar
Der Fraktionsvorsitzende Johannes Kösters hat einen Brief an Bürgermeisterin Britta Schulz geschrieben, in dem er darum bittet, eine ordnungsbehördliche Verfügung zu erstellen, um das Problem besser regeln zu können. Kösters möchte festgesetzte Bußgelder bei Zuwiderhandlung gegen den Umweltschutz, speziell bei unterlassener Entsorgung von Hundekot im öffentlichen Raum der Stadt Kalkar, einführen.
Fraktionsvorsitzender bittet um ordnungsbehördliche Verfügung zur Lösung des Problems
Kösters betont, dass die Hinterlassenschaften der Hunde ein permanentes Ärgernis darstellen. Neben der Verschmutzung des Schuhwerks und weiteren Folgen, birgt nicht aufgeräumter Hundekot auch eine ernsthafte Gesundheitsgefährdung. Gemäß dem Bußgeldkatalog des Landes NRW können bei nicht aufgehobenem Hundekot Verwarngelder zwischen zehn und 100 Euro verhängt werden.
Um diesem Problem effektiv entgegenzuwirken, ist eine ordnungsbehördliche Verordnung für den Ordnungsdienst erforderlich. Das Umweltministerium hat einen „Verwarnungs- und Bußgeldkatalog Umwelt“ herausgebracht, der bei der Verfolgung von Umweltdelikten unterstützen soll. Das Forum fordert die Politik auf, die Verwaltung zu beauftragen, eine solche Verfügung zur Erhebung festgesetzter Bußgelder für die Stadt Kalkar auszuarbeiten.
Grundsätzlich sind Hundehalter dazu verpflichtet, den Hundekot aufzuheben und zu entsorgen. Ausnahmen gelten nur in Fällen, in denen die Entsorgung für den Halter unzumutbar ist, beispielsweise tief im Wald oder in unzugänglichen Dickichten.
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