Leichlingen sucht ehrenamtliche Richterinnen und Richter
In der Stadt Leichlingen wird dringend nach ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern gesucht, die in Gerichtsverfahren tätig werden möchten. Diese ehrenamtlichen Richterinnen und Richter spielen eine wichtige Rolle in der deutschen Justiz und bringen ihre Erfahrungen und Expertise in die Verhandlungen ein. Die Stadt Leichlingen betont die Wichtigkeit dieser Positionen und ruft Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich zu engagieren. Interessierte Personen können sich bei den örtlichen Behörden melden und ihre Bereitschaft zur Mitarbeit bekunden. Diese Gelegenheit bietet eine einzigartige Möglichkeit, aktiv am Rechtssystem teilzunehmen und einen Beitrag zur Gerechtigkeit zu leisten.
Leichlingen sucht freiwillige Richterinnen und Richter für Verwaltungsgerichtswahlperiode
Wer Interesse an einer verantwortungsvollen ehrenamtlichen Tätigkeit hat, kann jetzt ein Amt als ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht in Erwägung ziehen. Für die kommende Wahlperiode 2025 bis 2030 entsendet der Rheinisch-Bergische Kreis ehrenamtliche Richterinnen und Richter an das Verwaltungsgericht Köln. Das Amt setze in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils sowie gesundheitliche Eignung und eine gute Kommunikations- und Dialogfähigkeit voraus. Juristische Vorkenntnisse seien nicht erforderlich. Vielmehr würden ehrenamtliche Richter eingesetzt, um das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung zu stärken, informiert das Landesjustizministerium. Denn sie wirkten als Vertreter aus dem Volk in gleichem Maße wie Berufsrichter an der Rechtsprechung und Urteilsfindung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit.
Interessierte können sich bis zum 1. Mai bei der Stadt Leichlingen bewerben. Dazu kann einfach der auf der Website hinterlegte Anmeldungsbogen digital ausgefüllt und an [email protected] geschickt werden.
Das Formular finden Interessierte am einfachsten, wenn sie auf der Homepage die Rubrik „Pressemitteilungen“ auswählt und bis zur entsprechenden Meldung herunterscrollen. Die Bewerbungen werden bei der Stadt gesammelt und an den Kreis weitergeleitet. Dieser legt dann dem Wahlausschuss, der aus dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts, einem von der Landesregierung bestimmten Verwaltungsbeamten und sieben vom Landtag gewählten Vertrauensleuten besteht, eine Vorschlagsliste vor. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist laut Mitteilung der Stadt der Zweig der deutschen Gerichtsbarkeit, der der „gerichtlichen Kontrolle des Handelns der öffentlichen Verwaltung dient. In den verwaltungsgerichtlichen Verfahren stehen sich unter anderem Personen des Privatrechts (natürliche Personen und Gesellschaften) und Personen- und Personengesellschaften des öffentlichen Rechts (Gebiets- und Personenkörperschaften) gegenüber.“
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