Die Stadt Kempen hat beschlossen, Cannabis auf dem Altstadtfest und den Highland-Games zu verbieten. Diese Entscheidung wurde getroffen, um die Sicherheit und Ordnung bei den Veranstaltungen zu gewährleisten. Der Konsum und Verkauf von Cannabis wird somit nicht gestattet sein. Bürgermeister Müller betonte, dass die Einhaltung dieser Regelung streng kontrolliert wird und Verstöße konsequent geahndet werden. Die Maßnahme soll dazu beitragen, dass die Veranstaltungen friedlich und sicher ablaufen. Die Stadtverwaltung bittet alle Besucherinnen und Besucher, sich an das Verbot zu halten und das Fest in einem respektvollen Rahmen zu genießen.
Kempen verbietet CannabisKonsum beim Altstadtfest und den HighlandGames
Die Stadt Kempen hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Cannabis-Konsum beim Altstadtfest und den Highland-Games verbietet. Das Altstadtfest beginnt am Freitagabend, 3. Mai, auf dem Buttermarkt im Herzen der Altstadt. Die Feierlichkeiten erstrecken sich bis Sonntag, 5. Mai, in den umliegenden Straßen. Auch die Geschäfte sind am Sonntag geöffnet. An der Burg finden am Samstag und Sonntag, 4. und 5. Mai, zusätzlich die Highland-Games statt.
Für das Altstadtfest und die Highland-Games hat die Stadt Kempen nun eine Allgemeinverfügung für den Cannabis-Konsum erlassen. Grundsätzlich darf laut Gesetz in Fußgängerzonen, also in der kompletten Kempener Altstadt, zwischen 7 und 20 Uhr kein Cannabis konsumiert werden. Mit der Allgemeinverfügung dehnt die Stadt das Verbot für Freitag und Samstag für den Buttermarkt und die angrenzenden Straßen und Wege bis 24 Uhr aus. Bei den Highland-Games am Samstag und Sonntag ist jeweils von 8 bis 20 Uhr im Bereich von Burgwiese und Burgparkplatz das Kiffen verboten, das heißt rund um die Burg.
Die Stadt macht auch darauf aufmerksam, dass der Cannabis-Konsum in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen grundsätzlich verboten ist. Deswegen müsse immer geprüft werden, ob über die gesetzlich bestehenden Verbotszonen hinaus weitere festgelegt werden müssten. Wer sich nicht an die Allgemeinverfügungen hält, muss mit einem Zwangsgeld von 100 Euro rechnen.
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