Reparatur der Friedhofsmauer in Bedburyck unter Auflagen

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Reparatur der Friedhofsmauer in Bedburyck unter Auflagen

Die Rathausverwaltung von Bedburyck hat nach langen Verhandlungen mit den Denkmalschutzbehörden eine Vereinbarung getroffen, um die notwendige Reparatur der Friedhofsmauer in Angriff zu nehmen. Die Mauer, die einen wichtigen Teil der städtischen Geschichte darstellt, war in einem bedenklichen Zustand und musste dringend saniert werden. Die Auflagen, die von den Behörden festgelegt wurden, sehen vor, dass die Reparatur unter strenger Beachtung der Denkmalschutzbestimmungen durchgeführt wird. Die Bürger von Bedburyck können sich auf eine sorgfältige und denkmalgerechte Instandsetzung ihrer historischen Friedhofsmauer freuen.

Wiederaufbau der historischen Friedhofsmauer in Bedburdyck aufschwung

Die beeindruckende Länge und die markante Krone der auf Ende des 19. Jahrhunderts geschätzten Friedhofsmauer in Bedburdyck machen sie zu einem echten Hingucker – und sie soll es wieder werden. Seitdem sie vor fast drei Jahren aufgrund einer starken Durchwurzelung zusammengestürzt war, stand sie auf der To-do-Liste der Stadt Jüchen.

Nun sollen die Arbeiten an der denkmalgeschützten Backsteinwand voraussichtlich noch bis Ende Mai andauern. Mit Sicherheit wird sie aber bis zum 250-jährigen Jubiläum der Friedhofskirche im September wieder instandgesetzt sein, sagt Antonina Gisbrecht, Bauingenieurin beim Amt für Gebäudewirtschaft der Stadt Jüchen.

Die Stadt hat die Fachfirma Nüthen Restaurierung mit dem Wiederaufbau beauftragt. Die Firma ist hauptsächlich für denkmalgeschützte Projekte zuständig und hat, laut Gisbrecht, bereits viele namhafte Projekte betreut, darunter die Restaurierung des Kölner Doms und von Schloss Neuschwanstein.

Denkmalschutz ist ein wichtiger Aspekt

Denkmalschutz ist ein wichtiger Aspekt

Denkmalschutz ist ein nicht zu unterschätzender Aspekt bei der Sanierung der eingestürzten Mauer. Denn Arbeiten an einem historischen Objekt wie der Friedhofsmauer können nicht ohne Weiteres aufgenommen werden. Zunächst muss die Erlaubnis nach Paragraf neun des Denkmalschutzgesetzes NRW vorliegen, sagt Antonina Gisbrecht.

Wurde diese, wie im Fall der historischen Mauer, genehmigt, kann die Planung beginnen. Doch auch hier müssen viele Auflagen der unteren Denkmalschutzbehörde beachtet werden: Erstens muss die Wiederherstellung der historischen Backsteinmauer mit den ursprünglichen Steinen geschehen, so Gisbrecht. Für die Mauer werden insgesamt 5500 Backsteine benötigt.

2100 tragfähige Steine sind noch von der alten Mauer übrig geblieben, der Rest wurde bei einer Antikfachwerkfirma in Korschenbroich hinzugekauft – natürlich nur Steine aus demselben Jahrhundert. Außerdem darf, laut den Auflagen der Denkmalschutzbehörde, nur ein bestimmter Trass-Kalk-Mörtel mit wenig Zementmischung verwendet werden.

Die Friedhofsmauer muss im ursprünglichen Mauerverbund aufgeführt werden. Das bedeutet, die sanierte Mauer muss der Optik der umgestürzten entsprechen. Genau das sei die wichtigste Voraussetzung für die Denkmalschutzbehörde, sagt die Bauingenieurin.

Zudem darf die fertige Mauer nicht imprägniert werden, weil sich so Wasser in den Steinen absetzt, das sie mit der Zeit spröde werden lässt. Sie darf zum Schluss lediglich mit einem schonenden Verfahren gereinigt werden. Zusätzlich muss jeder Arbeitsschritt für die Behörde fotografisch dokumentiert werden.

Die Baumaßnahmen kosten die Stadt um die 48.000 Euro. Etwa ein Drittel des Betrags wird durch ein beantragtes Denkmalförderprogramm übernommen. Doch erst wenn alle Bedingungen des Zuwendungsbescheids berücksichtigt wurden, bekommt die Stadt den Zuschuss, sagt Antonina Gisbrecht.

Uwe Köhler

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