Urteil: Bahn muss Mehrkosten von Stuttgart 21 allein tragen muss -> Urteil: Deutsche Bahn muss allein die Mehrkosten von Stuttgart 21 tragen
In einem weitreichenden Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Deutsche Bahn die Mehrkosten des umstrittenen Stuttgart 21-Projekts allein tragen muss. Das Gericht urteilte, dass die Bahn als Bauherrin des Projekts die vollständige Verantwortung für die Kostenüberziehung trägt. Dieser Beschluss hat weitreichende Folgen für das Projekt und die Beteiligten. Die Deutsche Bahn muss nun die vollen Mehrkosten von Stuttgart 21 allein tragen, was zu einer erheblichen finanziellen Belastung für das Unternehmen führen wird.
Gerichtsentscheid: Deutsche Bahn muss Mehrkosten von Stuttgart 21 allein tragen
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am Dienstag die Klagen der Deutschen Bahn gegen das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart, den Verband Region Stuttgart und den Flughafen Stuttgart abgewiesen. Die Bahn hatte versucht, die Projektpartner finanziell an den Mehrkosten für die Neuordnung des Stuttgarter Bahnknotens zu beteiligen.
Die Klagen seien teils unzulässig und teils zulässig, aber unbegründet, erklärte der Vorsitzende Richter Wolfgang Kern bei der Urteilsverkündung. Die Deutsche Bahn muss daher die milliardenschweren Mehrkosten des Bahnprojekts Stuttgart 21 alleine tragen.
Bahn muss Mehrkosten von Stuttgart 21 tragen
Die Deutsche Bahn hat die Gesamtkosten für Stuttgart 21 auf rund 11 Milliarden Euro beziffert und einen Puffer von 500 Millionen Euro einkalkuliert. In einem Finanzierungsvertrag aus dem Jahr 2009 ist jedoch nur die Verteilung von Kosten bis zu einer Höhe von gut 4,5 Milliarden Euro geregelt.
Die Bahn ging von einer gemeinsamen Finanzierungsverantwortung aus und fand, dass die Sprechklausel einen Anspruch auf weitere Finanzierungsbeteiligung begründet. Die Projektpartner sahen das anders und pochten darauf, dass Festbeträge vereinbart worden seien.
Für die Projektpartner hätte eine Beteiligung an den Mehrkosten massive Belastungen bedeutet. Die baden-württembergische Landeshauptstadt hatte in einer Verhandlung vor möglichen negativen Folgen für den kommunalen Haushalt gewarnt. Auch die anderen Projektpartner hatten auf mögliche negative Folgen für ihre Haushalte hingewiesen.
Auf das Land Baden-Württemberg wären im Falle einer Beteiligung Mehrkosten in Höhe von rund 2,8 Milliarden Euro zugekommen, hatte das Verkehrsministerium mitgeteilt.
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