Erzbistum Aachen: Drei Missbrauchs-Prozesse innerhalb eines Tages
Im Erzbistum Aachen haben sich am gestrigen Tag drei aufsehenerregende Verhandlungen wegen Missbrauchs abgespielt. Die Katholische Kirche steht mal wieder im Fokus der Öffentlichkeit, nachdem drei Priester wegen sexuellen Missbrauchs angeklagt wurden. Die Fälle reichen von Kindesmissbrauch bis hin zu sexuellen Übergriffen auf Erwachsene. Die Verhandlungen fanden innerhalb eines Tages statt und haben großes Aufsehen in der Öffentlichkeit erregt. Die Frage nach der Verantwortung der Kirche bei der Aufklärung dieser Fälle wird nun lauter gestellt. Wir werden die Entwicklung dieser Geschichte weiter verfolgen und Sie auf dem Laufenden halten.
Klage gegen das Erzbistum Aachen: Drei Missbrauchsprozesse innerhalb eines Tages
Landgericht Aachen verhandelt heute hintereinander Klagen von drei Missbrauchsbetroffenen
Das Landgericht Aachen verhandelt heute hintereinander die Klagen von drei Missbrauchsbetroffenen gegen das Erzbistum Aachen. In den Zivilprozessen geht es um hohe Schmerzensgeldforderungen. Die Ansprüche werden damit begründet, dass das Erzbistum vom Missbrauch durch Priester gewusst, aber nichts dagegen unternommen habe.
Eine Klärung aller Prozesse am ersten Verhandlungstag sei aber unwahrscheinlich, sagte eine Gerichtssprecherin der Katholischen Nachrichten-Agentur. In den Verfahren klagen drei Männer, die in ihrer Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt erlebt haben.
Klagen der Betroffenen
Ein Betroffener aus der Region Aachen fordert 680.000 Euro im Zuge der Amtshaftung. Seine Vorwürfe hält die Kirche für plausibel, weshalb ihm ihre unabhängige Kommission in Anerkennung des Leids 80.000 Euro sowie 7.500 Euro für Psychotherapiekosten zusprach.
Ein anderer Betroffener aus Nettetal, der im freiwilligen kirchlichen Zahlungssystem 10.000 Euro erhielt, fordert 180.000 Euro Schmerzensgeld. Über die Klage des dritten Opfers gibt es bislang weder von Gericht noch Kirche Informationen.
Reaktion des Erzbistums
Die Diözese macht in allen drei Fällen Verjährung geltend. Ziel ist aber nicht, die Verfahren auf diese Weise zu beenden; vielmehr strebt sie damit ein gerichtliches Mediationsverfahren an, dem das Gericht und dann auch der Kläger zustimmen müssten.
Der Aachener Bischof Helmut Dieser legt Wert darauf, dass sich Betroffene und Bistum nicht untereinander einigen, sondern eine neutrale Instanz über die Summe (mit)befindet; also entweder die Kirchenkommission oder ein Gericht. Vor Gericht sind die Vorwürfe der Betroffenen gegebenenfalls noch zu beweisen.
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