Erkrath: Realschule soll Dependance Schmiedestraße erhalten
In der Stadt Erkrath gibt es Neuigkeiten aus dem Bildungsbereich. Die Realschule soll eine weitere Dependance in der Schmiedestraße erhalten. Diese Entscheidung wurde nach langen Diskussionen und Planungen getroffen. Die neue Dependance soll zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur in der Region beitragen. Die Stadtverwaltung und die Schulleitung sind sich einig, dass dies eine wichtige Maßnahme für die Bildung in Erkrath ist. Wir werden über den Fortschritt dieser Pläne berichten.
Realschule Hochdahl soll Dependance Schmiedestraße erhalten
Die Realschule Hochdahl soll aufgrund hoher Anmeldezahlen dauerhaft dreizügig werden, jedoch fehlt es an Räumen für Differenzierung und Förderung. Um diesem Problem zu begegnen, soll die Räume des Schulstandortes an der Schmiedestraße nach dem Auszug der Grundschule Sandheide als Dependance der Realschule zur Verfügung gestellt werden.
Die Grundschule, deren ursprünglicher Standort im Sommer 2019 durch Brandstiftung vernichtet worden war, wird noch eine Weile an der Schmiedestraße bleiben, da sich die Fertigstellung des Neubaus Campus Sandheide wegen Baustellen-Problemen noch bis zum Schuljahr 2026/27 hinziehen wird. Für 2025/26 wird daher eine Übergangslösung für die aus allen Nähten platzende Realschule benötigt.
Übergangslösung für die Realschule
Die Stadt fasst dafür die für die Dauer der Brandschutzsanierung des Schulzentrums Rankestraße aufgestellten Container ins Auge. Durch die Erweiterung um den Standort Schmiedestraße soll sich die räumliche Situation entspannen. Auch die Bedingungen für das gemeinsame Lernen würden sich deutlich optimieren, heißt es von der Stadt.
Wegen der kurzen Entfernung zum Hauptstandort könnten Mensa und Sporthalle an der Rankestraße weiter genutzt werden. Bei den Anmeldungen zum Schuljahr 2024/25 verzeichnete die Realschule Erkrath laut Stadtverwaltung eine erhöhte Anzahl von Schülern aus den Städten Düsseldorf und Mettmann.
Aufnahme von Schülern aus anderen Städten
Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass auch in den kommenden Schuljahren die Realschulen in Erkrath vermehrt von Schülern dieser Städte besucht würden. Ihre Aufnahme könne nicht verweigert werden, wenn in ihrer Heimatgemeinde kein Platz an einer Realschule zur Verfügung stehe.
Um vorrangig die Aufnahme Erkrather Schüler an einer der Realschulen sichern zu können, empfiehlt die Verwaltung der Politik, von Paragraf 46, Absatz 2, des Schulgesetzes Gebrauch zu machen und einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Die Aufnahme auswärtiger Schüler kann demnach abgelehnt werden, wenn die Aufnahmekapazität der Schule erschöpft ist.
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