Tötungsdelikt in Neuss aufgehoben: Bundesgerichtshof korrigiert Urteil im Fall des Obdachlosen
In einem erneuten Verfahren hat der Bundesgerichtshof ein Urteil im Fall des ermordeten Obdachlosen in Neuss korrigiert. Das Gericht hob das ursprüngliche Urteil auf und verfügte die erneute Verhandlung des Falls. Dieser Schritt folgt nach erheblichen Zweifeln an der Rechtsprechung in diesem Fall. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wirft nun neue Fragen auf und läuft die Justiz in diesem Fall. Die Öffentlichkeit wartet nun mit Spannung auf die erneute Verhandlung und die Klärung des Falls.
Bundesgerichtshof korrigiert Urteil im Mordprozess: Jugendlicher wird freigesprochen
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines zur Tatzeit 17-jährigen Jugendlichen wegen Mordes aufgehoben. Der Jugendliche hatte in Neuss einen Obdachlosen in dessen Zelt erstochen.
Gerechtigkeit auf Raten: Bundesgerichtshof hebt Urteil auf, Jugendlicher wird aufgrund Mordes freigesprochen
Im vergangenen September hatte das Landgericht Düsseldorf den Jugendlichen dafür zu neun Jahren Jugendhaft wegen Mordes verurteilt. Die Revision des Angeklagten in Karlsruhe hatte nun teilweise Erfolg.
Der Jugendliche hatte durch eine Zeltplane gestochen. Beim ersten Stich müsse er gemerkt haben, dass er den Obdachlosen getroffen und verletzt habe, so die Richter des Landgerichts. Spätestens beim zweiten der beiden Messerstiche, die den Obdachlosen trafen, habe er damit dessen Tod in Kauf genommen.
Die Richter des Bundesgerichtshofs stellten jedoch fest, dass unklar geblieben sei, welcher der beiden Messerstiche der tödliche war und welcher das Opfer nur verletzte. Daraus schloss der BGH, dass, falls der erste Stich tödlich war, möglicherweise kein Tötungsvorsatz vorlag.
Der Fall muss nun von einer anderen Strafkammer des Landgerichts neu aufgerollt werden. Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten äußerte der BGH nicht.
Der Jugendliche hatte die Tat im Prozess bestritten. Er kann nun auf eine mildere Strafe hoffen. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten zehn Jahre Haft gefordert.
Der Jugendstrafprozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Ein Passant hatte die Leiche des Obdachlosen in der Nähe des Güterbahnhofs in Neuss gefunden.
Ein harmloser, liebenswürdiger Mensch, so beschrieben Freunde und Bekannte das Opfer. Der 31-jährige Obdachlose war verblutet.
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