Urteil im Prozess um die getötete 14-Jährige: Angeklagter wegen Mordes verurteilt
Heute wurde in einem aufsehenerregenden Prozess ein wichtiger Meilenstein erreicht. Der Angeklagte wurde wegen Mordes an einer 14-jährigen Schülerin verurteilt. Das Urteil markiert den Abschluss eines langen und emotional aufgeladenen Verfahrens, das die Öffentlichkeit seit Monaten in Atem gehalten hat. Die Vorsitzende Richterin verkündete das Urteil in einem vollen Gerichtssaal, in dem Angehörige der Opferfamilie anwesend waren. Die Strafe wird in den kommenden Tagen bekannt gegeben.
Urteil im Prozess um die getötete 14-Jährige: Angeklagter wegen Mordes verurteilt
Elf Jahre und neun Monate Haft: Das ist das Urteil, das das Landgericht Kassel gegen den 21-Jährigen Angeklagten im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 14-Jährigen im nordhessischen Bad Emstal gefällt hat.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 21-Jährige seine Bekannte im September 2023 erwürgt hatte, um sich sexuelle Befriedigung zu verschaffen. Die Strafe ist in einer sozialtherapeutischen Anstalt zu vollziehen, sagte der Vorsitzende Richter. Zudem ordnete das Gericht den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an. Es sei zumindest wahrscheinlich, dass der Beschuldigte einen Hang zu schweren Straftaten habe, so die Begründung.
Das Opfer war am 28. September vergangenen Jahres tot am Rande eines Feldwegs in Bad Emstal (Landkreis Kassel) entdeckt worden, nachdem es seit dem Vorabend vermisst worden war. Nach Überzeugung des Gerichts hat der 21-Jährige die Schülerin zur Befriedigung des Geschlechtstriebs erwürgt. Zudem habe der deutsche Staatsangehörige die Totenruhe gestört, weil er die Leiche des Mädchens in sexuell motivierter Weise berührte und dies filmte und fotografierte.
Weil der Beschuldigte zur Tatzeit 20 Jahre und elf Monate alt und somit Heranwachsender war, war eine Jugendkammer des Landgerichts Kassel für den Fall zuständig. Sie musste entscheiden, ob der Angeklagte nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird. Staatsanwaltschaft und Nebenkläger-Vertreter hatten eine lebenslange Freiheitsstrafe mit dem Vorbehalt anschließender Sicherungsverwahrung und eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht gefordert.
Der Verteidiger des Angeklagten hatte für die Anwendung des Jugendstrafrechts plädiert. Er sehe das Mordmerkmal der Befriedigung des Geschlechtstriebs als nicht erfüllt an, hatte er zudem erklärt und beantragt, seinen Mandanten wegen Totschlags zu verurteilen. Dabei hielt er eine Freiheitsstrafe unterhalb der Grenze von zehn Jahren für angemessen. Das Gericht folgte diesen Ausführungen nicht.
Der Angeklagte sei bei der Tat weniger als einen Monat vor Vollendung des 21. Lebensjahres gewesen. Zudem habe er ein selbstbestimmtes Leben geführt. Zuvor hatte ein psychiatrischer Gutachter dem Angeklagten volle Schuldfähigkeit attestiert.
Zum Prozessauftakt in der vergangenen Woche hatte der Beschuldigte eingeräumt, die 14-Jährige bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben, nachdem er mit ihr in einen Streit geraten sei. Anschließend habe er sie entkleidet und Film- und Videoaufnahmen von ihr gemacht, um sie damit nach ihrem Aufwachen von einer Anzeige bei der Polizei abzuhalten. Töten wollte er sie demnach aber nicht. Am Mittwoch entschuldigte er sich bei der Familie der Getöteten. Ich würde mich bei der Familie entschuldigen, dass es so weit gekommen ist am 27.9., aber mehr als entschuldigen kann ich mich nicht, sagte er.
Gegen das Urteil kann Revision eingereicht werden.
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