Prozess in Köln: Junge Männer sollen 85-Jährigen in Pulheim überfallen und getötet haben

Index

Zwei junge Männer wegen Tötung eines 85-Jährigen verurteilt

Das Landgericht Köln hat am Dienstag zwei junge Männer wegen der Tötung eines 85-Jährigen verurteilt. Die beiden Angeklagten, ein 21-Jähriger und ein 20-Jähriger, wurden wegen Raubs mit Todesfolge schuldig gesprochen.

Der 21-Jährige wurde zu sechs Jahren, der 20-Jährige zu acht Jahren Haft verurteilt. Die Strafen wurden aufgrund von Verzögerungen der Reife der aus Syrien stammenden Angeklagten nach Jugendstrafrecht ausgesprochen.

Die Tat war ein Albtraum

Die Tat war ein Albtraum

Der Vorsitzende Richter machte in seiner Urteilsbegründung deutlich, dass die Tat ein Albtraum war. Die beiden Angeklagten waren im vergangenen September mit zwei weiteren, bis heute flüchtigen Mittätern aus Osnabrück zum Haus des Mannes nach Pulheim gefahren, um gezielt ein älteres und wehrloses Opfer auszurauben.

Sie klingelten und versetzten dem alten Mann sofort nach dem Öffnen Faustschläge. Die Täter fanden im Keller einen fest verbauten Tresor und brachten den 85-Jährigen in den Keller, um den Schlüssel zu finden. Als der Mann in Panik verfiel und den Schlüssel nicht nennen konnte, drehte ein Täter durch und tötete den Mann.

Geringe Beute

Geringe Beute

Die Beute war schließlich mit mindestens 50 Euro aus dem Portemonnaie des Opfers äußerst gering.

Ursprüngliche Anklage

Ursprüngliche Anklage

Ursprünglich waren die jungen Männer wegen Mordes aus Habgier angeklagt. Das Gericht konnte aber keine Tötungsabsicht feststellen und stufte die Tat deshalb zu einem Raub mit Todesfolge herab.

Während der 21-Jährige nach Überzeugung des Gerichts das Haus des 85-Jährigen nie betrat, sondern am Fluchtfahrzeug wartete, war der 20-Jährige sicher im Haus. Fingerabdrücke und DNA-Spuren belegten dies.

Unterschiedliche Tatbeiträge

Unterschiedliche Tatbeiträge

Das jeweils unterschiedliche Strafmaß begründete das Gericht mit den unterschiedlichen Tatbeiträgen der Angeklagten. Bezüglich des 20-Jährigen sagte der Vorsitzende, dass die Kammer nicht sicher sei, ob er an der Tötung des Opfers beteiligt gewesen sei. Wir halten es aber für wahrscheinlich, dass er dabei war, als das Opfer im Keller umgebracht wurde, sagte der Vorsitzende weiter.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Revision kann eingelegt werden.

Holger Peters

Ich bin Holger, Redakteur bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Meine Leidenschaft gilt der Berichterstattung über Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuellen Nachrichten. Durch meine fundierten Recherchen und mein Gespür für relevante Themen trage ich dazu bei, unseren Lesern stets aktuelle und informative Inhalte zu präsentieren. Mein Ziel ist es, die Vielfalt und Tiefe der deutschen Nachrichtenlandschaft abzubilden und unseren Lesern einen umfassenden Überblick über das Geschehen im Land zu bieten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up