Zwei Männer aus Wuppertal versuchen, Familie des ehemaligen Rennfahrers Michael Schumacher zu erpressen
Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat am Montagnachmittag bekanntgegeben, dass zwei Männer aus Wuppertal versucht haben, die Familie des ehemaligen Rennfahrers Michael Schumacher zu erpressen. Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert teilte in einem Statement mit, dass die beiden Männer, Vater und Sohn, bereits in einer anderen Sache unter Bewährung stehen.
Ein Millionendeal im Darknet
Laut Baumert hatten die mutmaßlichen Täter Mitarbeitern der Familie gegenüber behauptet, über Dateien zu verfügen, an deren Nicht-Veröffentlichung die Familie interessiert sein dürfte. Um eine Veröffentlichung der Dateien im Darknet abzuwenden, verlangten die beiden Männer eine Summe in Millionenhöhe.
Zum Nachweis, dass sie tatsächlich über solches Material verfügten, sollen die beiden mutmaßlichen Täter der Familie einzelne Dateien übermittelt haben. Durch die technische Auswertung dieser Dateien fiel der Verdacht dann auf die Wuppertaler.
Festnahme auf einem Supermarktparkplatz
Die beiden Männer konnten am 19. Juni auf einem Supermarktparkplatz in Groß-Gerau in Hessen verhaftet werden. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal übernahm die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft Kassel, die zuvor auf einen Hinweis der Schweizer Strafverfolgungsbehörden hin ermittelt hatte.
Weitere Ermittlungen
Noch am Tag der Festnahme ließen die Ermittler acht Objekte untersuchen, darunter die Wohnsitze der Beschuldigten sowie die Räume weiterer Personen, unter anderem in Solingen. Dabei wurden mehrere Datenträger gefunden, die noch ausgewertet werden.
Vorherige Erpressung
Die Familie des 2013 bei einem Skiunfall verunglückten Rennfahrers wurde bereits in der Vergangenheit zum Opfer von Erpressern. 2017 erpresste ein Mann die Familie, der Täter konnte jedoch schnell ermittelt werden und wurde vom Amtsgericht Reutlingen in Baden-Württemberg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Konsequenzen
Den beiden Hauptbeschuldigten in dem aktuellen Fall droht laut Baumert eine Geld- oder Haftstrafe bis zu fünf Jahren.
Schreibe einen Kommentar