Bonn: Jugendhilfe-Angestellte missbraucht Heimkinder, Erzieherin in Haft

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Bonn: Jugendhilfe-Angestellte missbraucht Heimkinder, Erzieherin in Haft

In der Stadt Bonn hat sich ein skandalöser Vorfall ereignet, der die Öffentlichkeit empört. Eine Erzieherin in einer Jugendhilfeeinrichtung soll Kinder in ihrer Obhut missbraucht haben. Die Täterin befindet sich derzeit in Haft, nachdem die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat. Die Vorwürfe sind besonders gravierend, da die Erzieherin als Vertrauensperson für die betroffenen Kinder fungierte. Die Opfer sind zwischen 10 und 16 Jahre alt und sollen über einen längeren Zeitraum missbraucht worden sein. Die Behörden haben die Ermittlungen aufgenommen und versuchen nun, den genauen Umfang des Missbrauchs zu ermitteln.

Bonner Jugendhilfe-Angestellte missbraucht Heimkinder - Erzieherin in Haft

Das Bonner Landgericht hat am Dienstag, den 2. Juli 2024, eine 33-jährige Erzieherin wegen sexuellen Missbrauchs eines Schutzbefohlenen in 19 Fällen zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Die Angeklagte hatte mit einem 14-jährigen Heimkind, das sie in einer Wohngruppe der Bonner Jugendhilfe betreute, in den Jahren 2020 und 2021 regelmäßig Geschlechtsverkehr gehabt.

In dem Prozess hatte die Bonner Erzieherin, die in der Jugendhilfe-Einrichtung neun Jahre gearbeitet hatte, ein Teilgeständnis abgelegt. Sie hatte bestritten, dass der Junge – wie ursprünglich auch angeklagt – beim ersten einvernehmlichen Sex erst 13 Jahre alt gewesen war; sie hätten sich von Anfang an sehr gut verstanden.

Bei einem Spaziergang hatte der Junge – wie auch im Urteil der Jugendschutzkammer festgestellt – die Initiative ergriffen und seine Erzieherin geküsst. Die 33-Jährige habe sich nicht weiter gewehrt und sich auf die sexuelle Beziehung eingelassen.

Richter verurteilt Erzieherin zu Haft

Richter verurteilt Erzieherin zu Haft

Die Staatsanwältin hatte eine zweijährige Bewährungsstrafe gefordert; auch die Verteidigung hatte auf eine Strafe mit Bewährung plädiert. Eine Bewährung jedoch kam für die Bonner Richter nicht infrage.

Eine Bewährung kam nicht infrage, da ein Heimkind, das häufig schwer traumatisiert sei, einen ganz besonderen Schutz brauche. „Es ist kein Freiwild“ so der Kammervorsitzende im Urteil. Allein aus generalpräventiven Gründen müsse ein „so schlimmer Fall Konsequenzen haben“.

Die Verurteilung der Erzieherin ist ein wichtiger Schritt, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Bonner Jugendhilfe zu garantieren.

Der Fall flog auf, nachdem die Erzieherin eine weitere Liaison mit einem 18-jährigen Ex-Heimkind entwickelte und der eifersüchtige 14-Jährige mit der Geschichte zur Heimleitung ging. Hier jedoch wurde ihm zunächst nicht geglaubt. Erst eine Lehrerin, an die sich der tief enttäuschte Junge schließlich gewandt hatte, meldete den Fall dem Jugendamt.

Die Verurteilung der Erzieherin ist ein wichtiger Schritt, um den Missbrauch von Schutzbefohlenen in der Bonner Jugendhilfe zu verhindern.

Heike Becker

Ich bin Heike, Journalistin bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Fokus auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Bei uns dreht sich alles um Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Nachrichten. Meine Leidenschaft gilt dem Schreiben und der Berichterstattung über relevante Themen, die unsere Leserinnen und Leser interessieren. Mit fundierten Recherchen und einem kritischen Blick auf aktuelle Geschehnisse möchte ich dazu beitragen, dass unsere Leserschaft stets bestens informiert ist und sich eine fundierte Meinung bilden kann.

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