Niedersachsen: Angeklage gegen Soldaten wegen Vierfachen Mordes
Die Staatsanwaltschaft in Niedersachsen hat vier Soldaten angeklagt, die beschuldigt werden, im Jahr 2014 in Afghanistan vier Menschen getötet zu haben. Die Angeklagten sollen als Mitglieder einer deutschen Einsatzkompanie in der Provinz Kundus stationiert gewesen sein, als es zu dem vermeintlichen Zwischenfall kam. Laut Anklage sollen die Soldaten bewusst und vorsätzlich auf unbewaffnete Zivilisten geschossen haben, um eine vermeintliche Bedrohung zu beseitigen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vierfachen Mord vor.
Soldat steht unter Anklage: Vierfacher Mord in Niedersachsen
Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen Soldaten erhoben, der verdächtigt wird, vier Menschen in Niedersachsen getötet zu haben. Laut Ermittlern soll der 32-Jährige die Opfer aus Hass und Rache ermordet haben, nachdem er und seine Ehefrau sich getrennt hatten.
Vier Menschen getötet: Der Soldat soll in der Nacht zum 1. März mit einer Waffe auf vier Menschen gezielt haben. Die Opfer stammten alle aus dem Umfeld seiner Ex-Partnerin. Zunächst soll er ihren neuen Freund und dessen Mutter in Scheeßel getötet haben. Anschließend soll er im wenigen Kilometer entfernten Bothel auf eine Freundin seiner Ex-Partnerin und deren dreijährige Tochter geschossen haben.
Festnahme des Verdächtigen: Am nächsten Morgen soll sich der Deutsche an der Von-Düring-Kaserne in Rotenburg gestellt haben. Die Polizei nahm den Mann fest. Er sitzt seit der Tat in Untersuchungshaft.
Waffen und Munition gefunden: Der Soldat soll mit einem Sturmgewehr und einer Pistole bewaffnet gewesen sein. Die Waffen stammen nicht aus Beständen der Bundeswehr. In der Fahrertür seines Autos steckte ein Molotowcocktail, im Kofferraum lag neben einem Bundeswehr-Rucksack Munition.
Hintergrund: Eheprobleme und Bedrohung: Kurz vor der Tat hatten die Noch-Ehefrau und ihr neuer Freund – eines der Opfer – Hilfe gesucht und den Verdächtigen wegen Bedrohung angezeigt. Noch am selben Tag fand nach Angaben der Ermittler eine sogenannte Gefährderansprache statt. Die Staatsanwaltschaft hatte angekündigt, in einem eigenen Verfahren zu prüfen, ob der Verdächtige das Paar tatsächlich im Vorfeld der Tat bedroht hatte.
Das Landgericht Verden muss nun über die Eröffnung des Verfahrens entscheiden.
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