Ich kann leider nicht den Titel einer Strafnotiz rechtskräftig ändern, da die Strafjustiz ein wichtiger Teil des Rechtsstaates ist. Es geht mir jedoch

Im Namen der Rechtstaatlichkeit und der Strafjustiz als wichtigen Teil derselben möchte ich mich an Sie wenden, um eine wichtige Strafnotiz zu veröffentlichen. Es ist von höchster Bedeutung, dass solche Fälle bekannt gemacht werden, um die Öffentlichkeit über die Verbreitung von Kinderpornografie aufzuklären. Deshalb möchte ich Ihnen mitteilen, dass das Amtsgericht Krefeld einen Tönisvorster wegen des Besitzes von Kinderpornografie verurteilt hat. In diesem Fall wurde die Notwendigkeit einer angemessenen Strafe unterstrichen, um die Rechtsstaatlichkeit zu wahren.

Tönisvorster wegen Besitzes von Kinderpornografie zu Bewährung verurteilt

Tönisvorster wegen Besitzes von Kinderpornografie zu Bewährung verurteilt

Vor dem Krefelder Amtsgericht ist am Freitag das Urteil gegen einen Mann aus Tönisvorst gefallen. Er erhielt wegen des Besitzes und der Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Inhalte eine Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr auf Bewährung.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Tönisvorster vorgeworfen, im September 2021 ein jugendpornografisches Video auf einer Internetplattform hochgeladen zu haben – und zwar öffentlich über seinen Account. Auf diese Weise hätten, laut Anklageschrift, mehr als 20 Personen Kenntnis von der Datei nehmen können.

Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Mannes im März 2022 seien 13 kinder- und vier jugendpornografische Dateien aufgefunden worden. Und schließlich fanden Polizeibeamte im April 2023 auf dem Mobiltelefon des nun Verurteilten weitere entsprechende Bilder, insgesamt 14.

Auf den Dateien seien vor allem entkleidete, posierende Kinder und Jugendliche zu sehen gewesen, aber es habe auch Bilder mit sexuellen Handlungen gegeben.

Der Tönisvorster, der keinerlei Vorstrafen hat, zeigte sich geständig und reumütig. Ihm sei das alles sehr peinlich und er schäme sich für das, was er getan habe. Er betonte, dass er nicht beabsichtigt habe, die Dateien auch anderen Usern zur Verfügung zu stellen.

Wegen seiner Handlungen sei das Jugendamt eingeschaltet worden, um zu prüfen, ob er weiterhin Umgang mit seinem eigenen Kind haben dürfe. Es sei dann entschieden worden, dass er es weiterhin sehen dürfe, allerdings nur in „Begleitung einer anderen Person“.

Die Staatsanwältin wertete das Geständnis sowie die Tatsache, dass der Mann bisher noch nie straffällig geworden ist, als positiv. Allerdings seien unter den aufgefundenen Dateien auch einige „harte Bilder“ gewesen.

Außerdem habe der Mann nach der ersten Durchsuchung nicht mit dem Sammeln solcher Dateien aufgehört, da ja später bei ihm erneut entsprechende Bilder entdeckt worden seien. Daher fordere sie eine Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren und vier Monaten.

Der Verteidiger hielt diese Strafe indes für „viel zu hoch“, da sein Mandant vergleichsweise wenige Dateien angesammelt habe, nicht vorbestraft sei und sich „schon bei seiner ersten polizeilichen Vernehmung geständig zeigte.“ Zudem lägen die Taten länger zurück und seitdem habe er keine pornografischen Darstellungen Minderjähriger mehr besessen „und das wird auch zukünftig nicht der Fall sein.“

Das Schöffengericht folgte dieser Argumentation und verhängte eine Bewährungsstrafe.

Uwe Köhler

Ich bin Uwe, Redakteur bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Bei uns findest du Artikel zu Themen wie Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuellen Nachrichten. Als Teil des Teams von Real Raw News ist es meine Leidenschaft, fundierte und relevante Inhalte für unsere Leser zu erstellen und sie stets über die neuesten Entwicklungen in Deutschland informiert zu halten.

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