Fahrerfreundlich: Auto für den Ausflug legal und praktisch packen
Bevor Sie zu Ihrem nächsten Ausflug aufbrechen, sollten Sie sich unbedingt mit dem Thema Auto-Packen auseinandersetzen. Ein praktisch und legal gepacktes Auto kann den Unterschied zwischen einem stressfreien und einem chaotischen Ausflug machen. Viele Fahrer wissen nicht, dass sie bei der Fahrt über die Autobahn oder auf anderen Straßen bestimmte Vorschriften beachten müssen, um sicher und rechtskonform zu fahren. In unserem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihr Auto für den Ausflug optimal vorbereiten und alle notwendigen Dinge mitnehmen können, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen.
Praktische Tipps für eine sichere Reise: Auto packen und beladen
Klar, manchmal will man nicht unnötig Zeit vergeuden, vor einer Urlaubsreise mit dem Auto ist immer viel zu tun. Doch das Beladen macht man besser in Ruhe und beachtet ein paar Regeln. Sonst geht das schief.
Die Ladung muss immer so verstaut und gesichert werden, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder einer plötzlichen Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. Das teilt der Tüv Süd mit und so steht es auch im Paragrafen 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Grundregel: Schwere Stücke gehören nach unten
Grundregel: Schwere Stücke gehören möglichst weit nach unten und so weit wie möglich Richtung Fahrzeugmitte. So kommen schwere Taschen und Koffer besser zuerst in den Laderaum und werden möglichst lückenlos an der Rückbank positioniert.
Um Ladung zu fixieren, können unter anderem Ladungssicherungsnetze, Zurr- oder Klemmschlossgurte im Zusammenspiel mit vorhandenen Ösen benutzt werden.
Weitere Tipps für eine sichere Beladung
Dicht packen ist gut, ein Schutzgitter ist besser. Auch lassen sich etwa bei Kombis zwischen Rücksitzbank und Kofferraum Rückhaltesysteme oder Schutzgitter installieren. Wer so etwas nicht hat, packt besser den Laderaum nur bis zur Oberkante der Rückenlehne voll.
Lose kleinere Sachen wie etwa ein Handy sind auch sicher zu versorgen, etwa in tiefen Ablagen oder im Handschuhfach. Ansonsten werden sie bei einer heftigen Bremsung zu gefährlichen Geschossen.
Achtung auf das zulässige Gesamtgewicht
Aufs zulässige Gesamtgewicht achten und im Zweifel wiegen lassen. Das maximal zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs inklusive aller Insassen und Gepäck darf zudem nicht überschritten werden. Wie hoch es maximal sein darf, steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 („Fahrzeugschein“) unter dem Buchstaben F. Das Leergewicht des Fahrzeugs steht unter G. Die Differenz ergibt die Zuladung.
Der Grund können diverse Ausstattungsvarianten und Extras sein. Eine Bandbreite von 200 Kilogramm und mehr seien etwa im Wohnmobilbereich durchaus nicht unüblich, so der Tüv Süd.
Sicher wiegen lassen
Am sichersten: Man fährt das startklare Auto auf eine öffentliche Waage. Wo die in der eigenen Gemeinde sind, verrät im Zweifel die Stadtverwaltung. Auch Recyclinghöfe sind gute Anlaufstellen. Ansonsten riskiert man bei Überladung ein Bußgeld. Wiegt etwa das Auto 20 Prozent mehr als erlaubt, werden 95 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.
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