Warum Mieter Ansprüche auf Entschädigung haben, wenn sie CO2-Abgaben bezahlen müssen.
Die CO2-Abgabe, die seit 2021 in Deutschland gilt, soll die Treibhausgasemissionen reduzieren und den Klimaschutz fördern. Doch was viele Mieter nicht wissen, ist, dass sie Ansprüche auf Entschädigung haben, wenn sie diese Abgabe bezahlen müssen. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) haben Mieter, die in einem Haus wohnen, das nicht den energieeffizienten Standards entspricht, Anspruch auf Kostenrückerstattung. Dies bedeutet, dass die Mieter die Möglichkeit haben, die CO2-Abgabe zurückzufordern, wenn der Vermieter nicht genug getan hat, um die Energieeffizienz des Hauses zu verbessern.
Neues Gesetz bringt Änderung: Mieter haben Anspruch auf Entschädigung für CO-Kosten
Seit dem Jahr 2021 fallen für die Beheizung und die Wassererwärmung mit fossilen Brennstoffen Kohlendioxidkosten an. Bisher mussten die Mieter diese CO2-Kosten allein schultern. Dies ist nunmehr anders. Laut Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Mietervereins Düsseldorf, besitzen Mieter erstmalig für Abrechnungszeiträume, die ab dem 1. Januar 2023 oder später beginnen, einen Erstattungsanspruch aus der CO2-Abgabe gegenüber ihren Vermietern.
Je schlechter die Energiebilanz des Hauses, umso größer ist der Anteil, den der Vermieter an den CO2-Kosten tragen muss. Neben Brennstoffen wie Öl und Gas kann auch Fernwärme unter das CO2-Kostenaufteilungsgesetz fallen, wenn zur Wärmeerzeugung fossile Brennstoffe eingesetzt werden.
Wie wird die CO2-Abgabe aufgeteilt?
In Häusern, die mit einer Zentralheizung ausgestattet sind, werden die Heizkosten zumeist von Dienstleistern abgerechnet. Die Kosten für die CO2-Abgabe, die der Vermieter zu tragen hat, werden in der jährlichen Heizkostenabrechnung abgezogen und nicht auf die Mieter umgelegt.
Fehlt die Aufteilung der CO2-Abgabe in der Heizkostenabrechnung oder sind Informationen hierzu unvollständig, dürfen die Heizkosten pauschal um drei Prozent gekürzt werden.
Wie kann der Erstattungsanspruch geltend gemacht werden?
Wenn sich die Mieter selbst mit Wärme oder mit Wärme und Warmwasser versorgen müssen, verlangt das Gesetz, dass die Mieter ihren Erstattungsanspruch innerhalb von zwölf Monaten gegenüber dem Vermieter in Textform geltend machen.
Um die Erstattungshöhe zu ermitteln, stellt das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen Online-Rechner zur Verfügung. In sechs Schritten kann der Anspruch zügig ermittelt werden unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/CO2Kostenaufteilung/co2kostenaufteilung..
Dies ist eine wichtige Änderung für alle Mieter, die bisher die CO2-Kosten allein tragen mussten. Nun haben sie einen Anspruch auf Entschädigung, den sie gegenüber ihren Vermietern geltend machen können.
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