- „Polizei testet Abstandsmessungen im Fahrrad- Auto-Projekt in Hilden“
- Polizei testet neue Abstandsmessungen für Radfahrer in Hilden
- Das Messsystem auf der Gerresheimer Straße
- Erste Kontrollen und Ergebnisse
- Warum die Gerresheimer Straße für das Pilotprojekt geeignet ist
- Wie Autofahrer richtig verhalten sollten
- Weitere Probleme auf Fahrradschutzstreifen
„Polizei testet Abstandsmessungen im Fahrrad- Auto-Projekt in Hilden“
Die Polizei in Hilden hat ein neues Vorhaben ins Leben gerufen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Im Rahmen des Fahrrad-Auto-Projekts werden Abstandsmessungen getestet, um die Distanz zwischen Fahrrädern und Kraftfahrzeugen zu überwachen. Ziel des Projekts ist es, die Unfallzahlen zu reduzieren und die Verkehrssicherheit insgesamt zu verbessern. Die Polizei arbeitet eng mit lokalen Behörden und Organisationen zusammen, um die Wirksamkeit des Projekts zu gewährleisten. Wir werden über den Fortschritt des Projekts berichten und sind gespannt auf die ersten Ergebnisse.
Polizei testet neue Abstandsmessungen für Radfahrer in Hilden
Wer regelmäßig Fahrrad fährt, kennt das Problem: Autofahrer halten oft nicht den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand ein, wenn sie die Radler auf einer Straße überholen. Manchmal bleiben nur ein paar Zentimeter.
Die Polizei hat das Problem im Blick und testet seit Kurzem in Hilden ein neues Messsystem. „Es handelt sich um ein Pilotprojekt der Polizei NRW“, erklärt Behördensprecher Daniel Uebber.
Das Messsystem auf der Gerresheimer Straße
Die Polizei hat die Markierungen Anfang Juli auf die Fahrbahn der Gerresheimer Straße aufgebracht. In Richtung Aldi-Einkaufszentrum sind seitdem kurz hinter dem Evangelischen Schulzentrum jeweils fünf kurze weiße Streifen im Fahrradschutzstreifen und fünf weitere parallel dazu auf dem Fahrbahnbereich für die Autos aufgebracht – und das in verschiedenen Paketen über mehrere Meter, jeweils mit einem festgelegten Abstand zwischen den Strichen.
Auf diese Weise können die Polizisten genau sagen, wie groß der Abstand zwischen Auto und Fahrradfahrer war. „Im Rahmen der Verkehrsüberwachung halten die dort eingesetzten Kolleginnen und Kollegen Verstöße via Fotokamera beweissicher fest“, erklärt Daniel Uebber weiter.
Erste Kontrollen und Ergebnisse
Die Polizei hat dort auch schon einmal den Abstand geprüft: „Am 5. Juli hat die Polizei im Zeitraum von 9 bis 12 Uhr dort kontrolliert. In dem Zeitraum wurden fünf Verstöße festgestellt“, berichtet der Behördensprecher. Weitere Kontrollen seien in dieser Woche geplant, „werden aber auch spontan durchgeführt, wenn es die sonstige Lage zulässt“.
Warum die Gerresheimer Straße für das Pilotprojekt geeignet ist
Die Gerresheimer Straße bietet sich in diesem Bereich gut für das Pilotprojekt: „Bei der Örtlichkeit handelt es sich um eine viel befahrene Straße, auf der unterschiedliche Verkehrsteilnehmer unterwegs sind. Zudem gibt es dort einen so genannten Fahrradschutzstreifen“, berichtet Daniel Uebber weiter.
Immer wieder komme es dort dennoch zu gefährlichen Situationen, wenn Auto- oder Lkw-Fahrer Radfahrer überholten. „Mithilfe der Markierungen kann die Polizei im Rahmen von Kontrollen beweissicher dokumentieren, dass der Mindestabstand beim Überholen eines Radfahrers nicht eingehalten wurde.“
Wie Autofahrer richtig verhalten sollten
„Autofahrer müssen beim Überholen innerorts einen Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten“, erklärt Daniel Uebber weiter. Außerorts gelte der Mindestabstand von zwei Metern. Ist das nicht möglich – wenn beispielsweise ein Auto entgegenkommt – darf nicht überholt werden.
Bei Verstößen gegen den Mindestabstand drohe ein Verwarngeld von 30 Euro.
Weitere Probleme auf Fahrradschutzstreifen
Gefährliche Situationen auf Fahrradschutzstreifen gehören für Fahrradfahrer zum Alltag – aber auch ärgerliche. Manche Autofahrer blockieren die Streifen meistens vor Ampeln mit ihrem Fahrzeug, damit Radfahrer nicht an ihnen vorbeikommen und sie ungestört abbiegen können.
Das dürfen sie jedoch nicht, betont Daniel Uebber: „Autofahrer dürfen den Fahrradschutzstreifen nur dann befahren, wenn es die Verkehrssituation erforderlich macht – zum Beispiel dann, wenn sie einem Hindernis ausweichen müssen.“
Radfahrer dürften dagegen an stehenden Autos vorbei den Schutzstreifen befahren – sei es im morgendlichen Berufs- oder Bringverkehr vor Schulen oder an Ampeln.
Schreibe einen Kommentar