Nach zwei Wochen fast 30 Anträge von Cannabis-Clubs in Nordrhein-Westfalen
Seit dem Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes in Nordrhein-Westfalen sind nur zwei Wochen vergangen, und bereits haben fast 30 Anträge von Cannabis-Clubs eingereicht worden. Diese Zahl überrascht nicht, denn die Legalität von Cannabis für Erwachsene hat in dem Bundesland eine neue Ära für die Cannabis-Szene eingeläutet. Die Clubs, die sich um eine Lizenz bewerben, müssen strenge Kriterien erfüllen, um den Verkauf von Cannabis an Erwachsene anzubieten. Die Behörden in Nordrhein-Westfalen haben nun die Aufgabe, die Anträge zu prüfen und die geeigneten Clubs auszuwählen.
NRW: Mehr als 27 Anträge auf Cannabis-Anbauvereinigungen in zwei Wochen
Zwei Wochen nachdem Interessierte die Gründung legaler Cannabis-Anbauvereinigungen auf den Weg bringen konnten, liegen NRW-weit mindestens 27 entsprechende Anträge vor.
Dabei ist das Interesse regional höchst unterschiedlich. Das belegen Zahlen der fünf Bezirksregierungen des Landes, bei denen die Anträge eingereicht werden.
Regionale Unterschiede
So gab es im Bezirk der Bezirksregierung Arnsberg bis zum Ende der vergangenen Woche acht Anträge. Im Regierungsbezirk Detmold lagen drei aus Ostwestfalen-Lippe vor. Außerdem wurden „rund zehn Interessensbekundungen so konkretisiert am Telefon platziert, dass dazu ein Antrag folgen könnte“, erklärte ein Sprecher.
Bei der Behörde in Münster war bis zur vergangenen Woche exakt ein Antrag eingegangen. „Es gab eine Handvoll Voranfragen“, also Fragen zum Verfahren, sagte eine Sprecherin. Viele seien es aber nicht gewesen.
Bei der Bezirksregierung in Köln hingegen hatten sich bis Freitag 15 Ersuchen gesammelt. Im Regierungsbezirk Düsseldorf schließlich hat man noch gar keinen Überblick. Es seien bislang 43 Anfragen eingegangen, die nun gesichtet würden, hieß es dort. Es sind Anträge darunter – wie viele, könne man noch nicht sagen.
Anforderungen an die Antragsteller
Die Liste der Unterlagen und Nachweise, die Cannabis-Clubs vorlegen müssen, umfasst unter anderem:
- persönliche Daten von Vorstandsmitgliedern, Präventionsbeauftragten und Beschäftigten
- Führungszeugnisse
- Angaben zur örtlichen Lage der geplanten Anbaustelle
- voraussichtliche Anbaumengen und Mitgliederzahl der Vereinigung
- Informationen über Sicherheitsmaßnahmen, Gesundheits- und Jugendschutzkonzept
Wie die Antragsteller und Sachbearbeiter damit zurechtkommen, muss sich noch zeigen. Häufige Fehlerquellen oder Anlässe zu Nachfragen konnten die Ämter nach den ersten Wochen noch nicht benennen.
Die Bearbeitung der Anträge soll drei Monate dauern. Erst wenn die Erlaubnis vorliegt, kann in NRW legal Cannabis gezüchtet und an die Mitglieder der Vereine ausgegeben werden.
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