Bielefeld: 13 Jahre Freiheitsstrafe für Sanitäter nach Tötung seiner Kollegin
Ein Schrecken hat die Stadt Bielefeld erschüttert: Ein 34-jähriger Sanitäter wurde zu 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, nachdem er seine Kollegin getötet hatte. Das Landgericht in Bielefeld sprach das Urteil nach einer langen und aufwendigen Ermittlung. Der Sanitäter hatte seine Kollegin im März 2020 in einem Krankenhaus in Bielefeld erschlagen und anschließend versucht, den Mord zu vertuschen. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine lebenslange Freiheitsstrafe plädiert, das Gericht aber sah keine Mordmerkmale und verhängte eine 13-jährige Freiheitsstrafe.
Sanitäter in Bielefeld zu 13 Jahren Haft verurteilt nach Mord an Kollegin bei Party
Ein 21-jähriger Sanitäter muss nach einem Urteil des Landgerichts Bielefeld für 13 Jahre ins Gefängnis, nachdem er im Oktober 2023 bei einer Party eine Kollegin getötet hatte. Die Richter bewerteten die Tat nach Jugendstrafrecht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte sich in ihrem Plädoyer für eine lebenslange Freiheitsstrafe nach Erwachsenenstrafrecht ausgesprochen. Das Landgericht ging allerdings deutlich über die Forderung des Verteidigers hinaus, der sich für acht Jahre Gefängnis für den Heranwachsenden nach Jugendstrafrecht ausgesprochen hatte.
Der Prozess
Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt Anfang April in nichtöffentlicher Sitzung gestanden, seine Kollegin am Rande einer Party in Bielefeld mit einem Küchenmesser erstochen zu haben. Laut den Ermittlungen soll der Deutsche die gleichaltrige Sanitäterin am 29. Oktober 2023 bei einer privaten Feier von Rettungskräften mehrfach bedrängt haben, wobei sie ihn zuletzt lautstark abwies.
Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte bei dem Angeklagten im Prozess Entwicklungsdefizite und fehlende emotionale Reife festgestellt. Die Richter bewerteten die Tat nach Jugendstrafrecht, da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch unter 21 Jahre alt war.
Die Staatsanwaltschaft hatte sich für eine lebenslange Freiheitsstrafe nach Erwachsenenstrafrecht ausgesprochen, da sie den Angeklagten für schuldig hielt. Das Landgericht ging jedoch nicht auf diese Forderung ein und verurteilte den Angeklagten zu 13 Jahren Haft.
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