- Traunstein: Strafverfahren gegen drei Beschuldigte nach fatalen Menschenhandel
- Drei Beschuldigte in Traunstein vor Strafverfahren nach tödlichem Menschenhandel
- Tödlicher Unfall auf der Flucht vor der Polizei
- Rolle der Scoutfahrer bei der Schleusung
- Ablauf des Unfalls
- Staatsanwaltschaft ermittelt erfolgreich
Traunstein: Strafverfahren gegen drei Beschuldigte nach fatalen Menschenhandel
Im Landkreis Traunstein hat die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen drei Beschuldigte eingeleitet, die im Zusammenhang mit einem fatalen Menschenhandel stehen. Die Ermittlungen ergaben, dass die Beschuldigten in einen groß angelegten Schleusering verwickelt waren, der tödliche Folgen hatte. Die Opfer des Menschenhandels wurden unter unerträglichen Bedingungen gehalten und sollten in verschiedenen Ländern illegal eingesetzt werden. Die Behörden haben umfangreiche Ermittlungen durchgeführt, um die Hintermänner des Netzwerks zu ermitteln und die Verantwortlichen zur Verantwortung zu ziehen.
Drei Beschuldigte in Traunstein vor Strafverfahren nach tödlichem Menschenhandel
Neun Monate nach einem tödlichen Unfall mit einem Schleuserfahrzeug auf der Autobahn 94 in Oberbayern hat die Staatsanwaltschaft Traunstein Anklage gegen drei mutmaßliche Organisatoren der Fahrt erhoben. Der Vorwurf lautet auf Einschleusen mit Todesfolge, wie die Behörde mitteilte.
Die drei Männer, die zur Tatzeit im Oktober vergangenen Jahres 17, 22 und 23 Jahre alt waren, befinden sich in Untersuchungshaft. Nun muss die Jugendkammer am Landgericht Traunstein über die Zulassung der Anklage entscheiden.
Tödlicher Unfall auf der Flucht vor der Polizei
Auf der Flucht vor der Polizei war der damals 24 Jahre alte Fahrer des Kleinbusses verunglückt. Das Fahrzeug war mit 23 Menschen völlig überfüllt. Sieben Insassen kamen ums Leben, darunter ein sechsjähriges Kind. Mehrere Personen wurden verletzt, einige von ihnen schwer. Ein Mann befindet sich nach Angaben eines Sprechers der Staatsanwaltschaft aufgrund eines bleibenden Hirnschadens weiterhin in Lebensgefahr.
Rolle der Scoutfahrer bei der Schleusung
Die drei jetzt Angeschuldigten seien dringend verdächtig, die Schleusung als sogenannte Scoutfahrer gemeinsam mit dem Fahrer organisiert und durchgeführt zu haben. Scoutfahrer organisieren den Angaben nach Schleusungen und begleiten mit anderen Autos das eigentliche Schleuserfahrzeug. Sie kundschaften aus, wo Polizeikontrollen stattfinden, und leiten den Schleuserfahrer dann über andere Routen.
Die drei Männer sollen den Fahrer für 300 Euro je geschleuster Person angeworben haben. Ihnen sei bekannt gewesen, dass der Kleinbus überfüllt gewesen sei, nicht ausreichend Sicherheitsgurte vorhanden gewesen seien und im Falle eines Unfalls die geschleusten Personen schwerste oder tödliche Verletzungen erleiden würden, so die Anklagebehörde.
Ablauf des Unfalls
Am Tattag hätten die Scouts Polizeikontrollen am Grenzübergang Simbach entdeckt und den Fahrer des Kleinbusses zum Grenzübergang Burghausen gelotst haben. Als der Fahrer feststellte, dass ihn Polizeibeamte bemerkt hatten, habe er nach einem Telefonat mit den Scouts Gas gegeben und sein Fahrzeug auf bis zu 180 Stundenkilometer beschleunigt. Damit habe sich der Mann einer Fahrzeugkontrolle entziehen wollen.
Bei der Einfahrt in die Autobahnausfahrt Waldkraiburg/Ampfing mit einem Tempo von etwa 150 durchbrach das Fahrzeug eine Leitplanke und überschlug sich.
Staatsanwaltschaft ermittelt erfolgreich
Oberstaatsanwalt Martin Freudling zufolge bewährte sich die neue Spezialabteilung für grenzüberschreitende und organisierte Kriminalität bei der Staatsanwaltschaft Traunstein. Mittlerweile gelingt es uns, in mehr als der Hälfte aller Schleusungsdelikte Hintermänner oder weitere Täter und weitere Schleuserfahrten der Täter zu ermitteln und strafrechtlich zu ahnden.
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