Polizei entfernt Schotterlade aus dem Verkehr
In einer umfassenden Aktion gegen die Verkehrssicherheit auf den Straßen hat die Polizei einen verdächtigen Schotterlaster aus dem Verkehr gezogen. Der Fahrer des Lastwagens war ohne die erforderliche Zulassung unterwegs und hatte zudem erhebliche Mängel an seinem Fahrzeug. Die Beamten wurden auf den Lkw aufmerksam, als sie einen Routinekontrolle durchführten. Nach einer ersten Überprüfung stellten sie fest, dass der Schotterlaster nicht den erforderlichen Sicherheitsstandards entsprach. Die Polizei hat den Fahrer und den Lkw beschlagnahmt und wird nun Weiteres Ermittlungen anstellen, um festzustellen, ob der Fahrer weitere Verstöße begangen hat.
Polizei achtet auf Verkehrssicherheit: Schrottlade mit Mängeln entdeckt
Bei einer Kontrolle am vergangenen Dienstag hat die Polizei einen verkehrsunsicheren Ford Transit aus dem Verkehr gezogen.
Mit großer Verwunderung stellten die Einsatzkräfte an dem Wagen eine erst im Juni ausgestellte TÜV-Plakette fest.
Das war geschehen: Der Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann führte an der Homberger Straße Kontrollen durch und wurde hierbei auf einen Ford Transit aufmerksam, der den eingesetzten Beamtinnen und Beamten verdächtig vorkam.
Bei der weiteren Überprüfung des technischen Zustandes des Wagens stellten die Beamtinnen und Beamten erhebliche Mängel an dem 13 Jahre alten Ford fest, der bereits über 430.000 Kilometer gelaufen war.
Im Rahmen der Inaugenscheinnahme beim TÜV wurden insgesamt 24 Mängel registriert:
- Die Beleuchtung war defekt,
- eine Federung war gebrochen,
- und die Karosserie war an mehreren Stellen durchgerostet.
- Zudem wies auch das Bremssystem mehrere Mängel auf, wodurch sogar eine Ausfallgefahr bestand.
- Auch die Reifen waren bereits 13 Jahre alt und in falscher Laufrichtung montiert.
Daher stuften die Prüfer den Ford Transit als verkehrsunsicher ein.
Demzufolge verwunderte es die Polizeibeamtinnen und -beamten, dass die Schrottlaube erst im Juni mit einer frischen TÜV-Plakette ausgestattet wurde.
Gegen den Prüfer, der die HU-Plakette 06/26 zugeteilt hatte, leiteten sie als Konsequenz ein Strafverfahren wegen Falschbeurkundung im Amt ein.
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