Bundesverfassungsgericht gibt Urteil - Mindestlohngrenze für Arbeit in Yoga-Aschen

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Bundesverfassungsgericht gibt Urteil - Mindestlohngrenze für Arbeit in Yoga-Aschen

Das Bundesverfassungsgericht hat ein wichtiges Urteil gefällt, das die Zukunft der Arbeit in Yoga-Aschen grundlegend ändern wird. In seinem Urteil hat das höchste deutsche Gericht entschieden, dass eine Mindestlohngrenze für Arbeitnehmer in diesem Bereich eingeführt werden muss. Dieser Schritt wird nach Ansicht von Experten zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen und einer fairen Entlohnung für diejenigen führen, die in den Yoga-Aschen tätig sind. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird landesweit Beachtung finden und Auswirkungen auf die gesamte Branche haben.

Bundesverfassungsgericht gibt Urteil über Mindestlöhne in YogaAshrams

Bundesverfassungsgericht gibt Urteil über Mindestlöhne in YogaAshrams

Das Bundesverfassungsgericht wird am Donnerstag eine Entscheidung im Streit um die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns für die Mitarbeit in einem Yoga-Ashram bekanntgeben. Ein Yoga- und Meditationszentrum hatte sich mit Verfassungsbeschwerden gegen zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichts an den Karlsruher Senat gewandt.

Das Erfurter Gericht hatte 2023 unter anderem entschieden, dass einer ehemaligen Priesterin aus dem gemeinnützigen Verein Mindestlohn statt eines Taschengeldes zusteht. Die damals erfolgreiche Klägerin – eine Juristin und geweihte Priesterin mit der Befähigung, bestimmte Rituale zu vollziehen – war von 2012 bis 2020 Mitglied der Yoga Vidya e.V. und dort als „Sevaka“ (Dienende) etwa in der Seminarplanung und im Onlinemarketing tätig.

Der bundesweit agierende Verein mit Sitz in Nordrhein-Westfalen ist nach eigenen Angaben Europas größtes Aus- und Weiterbildungszentrum für Yogalehrer. Er versteht sich als spirituell-religiöse Lebensgemeinschaft.

Die Arbeitsrichter urteilten, die Klägerin habe weder als Vereinsmitglied noch als Mitglied einer weltanschaulichen Gemeinschaft, sondern als Arbeitnehmerin Dienste erbracht. Ihr stehe daher Mindestlohn zu (Az. 9 AZR 253/22). Ähnlich ging die Klage eines zweiten Ashram-Mitglieds aus.

Gegen die Urteile geht Yoga Vidya nun am höchsten deutschen Gericht vor. „Wir sehen unser Recht auf freie Religionsausübung verletzt“, sagte eine Sprecherin. Der Seva-Dienst sei elementarer Bestandteil ihres Glaubens und nicht als Arbeit zu bewerten. „Wir erhoffen uns, dass uns die Karlsruher Richter und Richterinnen als Religionsgemeinschaft behandeln und sie unsere Tätigkeiten im Ashram als religiöse Handlungen bewerten werden.“

Heidi Schulze

Ich bin Heidi, eine Journalistin bei der Webseite Real Raw News. Unsere digitale Generalistenzeitung konzentriert sich auf nationale Nachrichten in Deutschland, sowie auf Themen wie Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Ereignisse. Als Teil des Teams von Real Raw News ist es meine Leidenschaft, fundierte und relevante Berichterstattung zu liefern, um unsere Leser stets auf dem neuesten Stand zu halten. Mit meiner Erfahrung und meinem Engagement für Qualitätsjournalismus strebe ich danach, die Vielfalt der Nachrichtenlandschaft in Deutschland abzubilden und wichtige Themen zu beleuchten.

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