Hannover: Prozess um tödlichen Autorennen beginnt erneut
Am heutigen Tag hat der Prozess um das tödliche Autorennen in Hannover begonnen. Im Zentrum des Verfahrens steht der Unfall auf der Südschnellstraße, bei dem im letzten Jahr ein 19-jähriger Mann ums Leben kam. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 22-jährigen Angeklagten fahrlässige Tötung vor, nachdem er mit seinem Auto bei hoher Geschwindigkeit auf die Gegenspur geraten war. Der Angeklagte soll bei dem Rennen eine Geschwindigkeit von über 200 km/h erreicht haben. Das Gericht muss nun klären, ob der Angeklagte tatsächlich schuldig ist und welche Strafe ihm im Falle einer Verurteilung droht.
Tödliches Autorennen: Prozess um Doppelmord beginnt erneut vor Hannovers Landgericht
Am Donnerstag (9.00 Uhr) beginnt vor dem Landgericht Hannover der Mordprozess wegen eines verbotenen Autorennens, bei dem zwei Kinder ums Leben kamen, erneut. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts weitgehend aufgehoben.
Hauptangeklagte zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt – ihr Kontrahent bei dem Rennen im Februar 2022 zu vier Jahren. Ursprünglich wurden die beiden heute 41-Jährigen wegen Mordes beziehungsweise Beihilfe zum Mord angeklagt, verurteilt wurden sie wegen unerlaubten Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge.
Das tödliche Rennen
Das Landgericht sah es im April vergangenen Jahres als erwiesen an, dass die beiden 41-Jährigen sich auf einer Straße in Barsinghausen ein verbotenes Autorennen geliefert hatten. Demnach sollen sie mit ihren PS-starken Autos mit bis zu 180 Kilometern pro Stunde nebeneinanderher gerast sein – erlaubt war Tempo 70. In einer Kurve verlor die Frau die Kontrolle über ihren Wagen, es kam zum Zusammenstoß mit entgegenkommenden Autos.
Tragisches Ende: Zwei Kinder sterben – Der Wagen einer Familie wurde auf einen Acker geschleudert, die angeschnallten zwei und sechs Jahre alten Jungen auf der Rückbank starben.
Bundesgerichtshof hebt Urteil auf
Der Bundesgerichtshof urteilte im vergangenen Februar, dass weder die Begründung, mit der das Landgericht einen – bedingten – Tötungsvorsatz der Hauptangeklagten abgelehnt habe, noch die Beweiswürdigung zum Autorennen frei von Rechtsfehlern seien. Daher müsse der Fall von einer anderen Schwurgerichtskammer des Landgerichts neu verhandelt werden.
Schreibe einen Kommentar