Deutscher in Weißrussland droht Todesstrafe durch Genickschuss
In der Weißrussischen Hauptstadt Minsk droht einem deutschen Staatsbürger die Todesstrafe durch Genickschuss. Der 26-jährige Mann wurde im Rahmen eines Verfahrens wegen Schmuggels von Drogen in großem Stil verurteilt. Die Weißrussische Justiz hat die höchste Strafe im Land gefordert, was in diesem Fall den Tod durch Genickschuss bedeutet. Die deutsche Botschaft in Minsk hat sich bereits in dem Fall eingeschaltet und versucht, die Situation des Verurteilten zu verbessern. Die Bundesregierung hat sich noch nicht zu dem Fall geäußert.
Deutscher Staatsbürger droht in Belarus Todesstrafe durch Genickschuss
Das Außenministerium in Minsk hat bestätigt, dass ein deutscher Staatsbürger in Belarus wegen Terrorismus und Söldnertums verurteilt worden ist. Der Sprecher des Außenministeriums, Anatoli Glas, teilte dies im sozialen Netzwerk VK mit.
Glas sprach jedoch nicht explizit von der Todesstrafe, die in Belarus noch immer per Genickschuss vollstreckt wird. Belarus ist das einzige Land in Europa, in dem diese Strafe noch angewendet wird.
„Es gab natürlich Kontakte mit der deutschen Seite zu diesem Thema“, sagte Glas. „Dieser Straftäter ist deutscher Staatsbürger, und wir verstehen die Sorge der deutschen Seite um ihn“.
Belarus habe im Einklang mit dem internationalen Recht und zwischenstaatlichen Vereinbarungen der deutschen Seite konsularischen Zugang zu dem „Verbrecher“ gewährt.
Reaktion des Auswärtigen Amtes in Berlin
Das Auswärtige Amt in Berlin hatte den Fall bestätigt. Berlin lehnt die Todesstrafe als grausam und unmenschlich grundsätzlich ab, hieß es.
„Unter Berücksichtigung des Ersuchens des deutschen Auswärtigen Amtes hat die belarussische Seite konkrete Lösungsvorschläge zu den bestehenden Optionen für die Entwicklung der Situation gemacht“, sagte Glas. Details nannte er nicht.
Die Außenministerien beider Länder führten Konsultationen dazu, sagte er.
Vorwürfe gegen den Deutschen
Dem früheren Rettungshelfer des Deutschen Roten Kreuzes werden Söldnertum, Spionage, Terrorismus, Schaffung einer extremistischen Vereinigung, Zerstörung eines Verkehrsobjekts und illegaler Umgang mit Waffen, Sprengstoff und Munition vorgeworfen, berichtete die belarussische Menschenrechtsorganisation Wjasna.
Das Urteil soll am 21. Juni in Minsk gesprochen worden sein.
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