Matthias Helfrich aus der AfD disqualifiziert -Urteil des Schiedsgerichts
In einem bemerkenswerten Urteil hat das Schiedsgericht am Dienstag entschieden, dass der Abgeordnete Matthias Helfrich von der AfD disqualifiziert wird. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für die politische Landschaft in Deutschland. Helfrich, der sich durch kontroverse Äußerungen und Verhaltensweisen auffällig gemacht hatte, muss nun sein Mandat im Bundestag niederlegen. Die AfD selbst hat bereits ihre Enttäuschung über das Urteil geäußert und kündigte an, gegen die Entscheidung vorzugehen. Die politischen Folgen dieser Entscheidung werden in den kommenden Tagen und Wochen zu beobachten sein.
AfD-Schiedsgericht disqualifiziert Matthias Helfrich
Das berichtete der Stern am Samstag. Demnach hatte der Landesvorstand Ende Mai den Parteiausschluss beantragt. Helfrich, der sich 2017 in einem nicht öffentlichen Facebook-Chat als das freundliche Gesicht des NS bezeichnet hatte, war 2021 in den Bundestag eingezogen. Er schloss sich dann aber nicht der AfD-Fraktion an und sitzt seitdem als fraktionsloser Abgeordneter im Parlament.
Vorwürfe gegen Helfrich
In seinem Beschluss wirft das Landesschiedsgericht Helfrich unter anderem vor, auf Instagram den Slogan Raus mit die Viecher mit dem Begriff Remigration verknüpft zu haben. Das zeige eine Einstellung einer extrem die Menschenwürde verletzenden Abqualifizierung von Migranten, die augenscheinlich mit Viechern gleichgesetzt werden.
Zudem gehe es in dem Beschluss um Kontakte zu Altnazis und Vorwürfe gegen Helfrich, er habe Parteifreunde bedroht. Der 35-Jährige schaffe Bedrohungsszenarien, habe wiederholt und gezielt Fehltritte oder vermeintliche Fehltritte anderer Parteimitglieder platziert und das getan, um Druck auszuüben, zitiert der Stern aus dem Beschluss des Landesschiedsgerichts der AfD.
Unter anderem habe er eine AfD-Frau aus NRW als ehemalige Prostituierte bezeichnet.
Helfrich weist Vorwürfe zurück
Dem Stern-Bericht zufolge wies Helfrich laut dem Beschluss des Schiedsgerichts in Düsseldorf die Vorwürfe zurück und wies darauf hin, dass es verboten sei, die innerparteiliche Meinungsbildung einzuschränken.
Er kann nun beim Bundesschiedsgericht der AfD in Stuttgart einen Antrag auf Überprüfung seines Parteiausschlusses stellen.
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