Änderungen im Steuerrecht: Neue Klassifizierungen und Freibeträge für die Zukunft

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Änderungen im Steuerrecht: Neue Klassifizierungen und Freibeträge für die Zukunft

Das deutsche Steuerrecht erlebt einen bedeutenden Wandel. Die jüngsten Änderungen im Steuergesetz bringen neue Klassifizierungen und Freibeträge mit sich, die für die Zukunft von großer Bedeutung sein werden. Durch diese Neuerungen soll die Steuerbelastung für bestimmte Bevölkerungsgruppen reduziert werden, während andere Bereiche stärker besteuert werden. Die Frage ist, wie diese Reformen die Bürger und Unternehmen in Deutschland konkret betreffen werden. In diesem Artikel wird eine Übersicht über die wichtigsten Aspekte dieser Steuerreform gegeben und die Auswirkungen auf die Zukunft der Steuerzahler analysiert.

Änderungen im Steuerrecht: Neue Klassifizierungen und Freibeträge für die Zukunft

Steuerzahler sollen bei der Einkommensteuer schon in diesem Jahr von höheren Freibeträgen profitieren. Außerdem kommen auf Ehepaare und Lebenspartner ab 2030 neue Steuerklassen zu. Entsprechende Reformen brachte die Bundesregierung in Berlin auf den Weg. Als Nächstes werden sie im Bundestag und dann im Bundesrat beraten.

Steuerliche Entlastungen für Familien: Kinderfreibetrag und Kindergeld werden angehoben

Steuerliche Entlastungen für Familien: Kinderfreibetrag und Kindergeld werden angehoben

Die Maßnahmen sollen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler - besonders Familien – bis 2028 um durchschnittlich 14 Milliarden Euro pro Jahr entlasten.

Steuerreform bedeutet laut Lindner kein Aus für Ehegattensplitting

Steuerliche Freibeträge

Steuerliche Freibeträge

Laut Bundesverfassungsgericht darf das Existenzminimum nicht besteuert werden. Deshalb müssen Freibeträge in der Einkommensteuer regelmäßig angepasst werden. Ändern sollen sie sich nun nicht nur für kommende Jahre, sondern auch rückwirkend für das laufende Jahr 2024.

Konkret soll der Grundfreibetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt, in diesem Jahr um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen. Im kommenden Jahr soll er um weitere 300 Euro auf 12.084 Euro angehoben werden, 2026 noch einmal um 252 Euro auf dann 12.336 Euro.

Lindner will Steuerklasse III und V abschaffen – was Arbeitnehmer wissen müssen

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Der steuerliche Kinderfreibetrag soll in diesem Jahr um 228 Euro auf 6.612 Euro angehoben werden. 2025 soll er um weitere 60 Euro auf 6.672 Euro, 2026 noch einmal um 156 Euro auf 6.828 Euro angehoben werden.

Ab Januar sollen Familien pro Monat und Kind fünf Euro mehr Kindergeld bekommen – also 255 statt bisher 250 Euro monatlich. Im Jahr 2026 ist eine weitere Anpassung geplant: Dann gibt es noch einmal vier Euro mehr, also 259 Euro monatlich pro Kind.

Inflationsanpassung im Steuertarif

Lindner hat in den Haushaltsverhandlungen durchgesetzt, dass die Eckwerte in der Einkommensteuer erneut an die Inflation angepasst werden. Die Einkommensgrenzen, ab denen der nächsthöhere Steuersatz fällig wird, werden nach oben verschoben - mit Ausnahme der Reichensteuer.

Steuerklassen für Paare

Die Steuerklassen beeinflussen zwar nicht die endgültige Höhe der zu zahlenden Steuern. Aber sie ermöglichen es Paaren, bis zur finalen Steuererklärung mehr Geld zur Verfügung zu haben, quasi ein zinsloser Kredit vom Finanzamt.

Bisher nutzen Paare mit unterschiedlich hohen Einkommen dafür die Kombination der Steuerklassen 3 und 5. Der Gutverdiener profitiert in Steuerklasse 3 von höheren Freibeträgen, der Partner mit dem geringeren Lohn hat in Steuerklasse 5 dagegen erheblich höhere Abzüge.

Die Bundesregierung will die beiden Steuerklassen nun abschaffen. Stattdessen sollen Partner ab 2030 automatisch in Steuerklasse 4 mit dem sogenannten Faktorverfahren fallen. Das Finanzamt berechnet dann konkret, wer wie viel netto zum Einkommen beiträgt und besteuert entsprechend.

Die Lohnsteuerbelastung soll so gerechter auf beide Eheleute oder Lebenspartner verteilt werden. Unter dem Strich ändert sich die Steuerbelastung für die Paare nicht, Nachzahlungen werden aber seltener.

Ändert sich was am Ehegattensplitting?

Nein. Auch beim Faktorverfahren von Steuerklasse vier wird das Ehegattensplitting angewendet. Partner können damit eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Beide Einkommen werden dann zusammengerechnet, und bei der Berechnung der Steuerlast nimmt das Finanzamt an, dass beide gleich viel zum Familieneinkommen beitragen.

Das bringt Vorteile, wenn die Partner unterschiedlich viel verdienen - denn das kleinere Einkommen dämpft die Steuerbelastung des großen.

Holger Peters

Ich bin Holger, Redakteur bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Meine Leidenschaft gilt der Berichterstattung über Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuellen Nachrichten. Durch meine fundierten Recherchen und mein Gespür für relevante Themen trage ich dazu bei, unseren Lesern stets aktuelle und informative Inhalte zu präsentieren. Mein Ziel ist es, die Vielfalt und Tiefe der deutschen Nachrichtenlandschaft abzubilden und unseren Lesern einen umfassenden Überblick über das Geschehen im Land zu bieten.

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