Revision beantragt: Angeklagter im Vergewaltigungsprozess in Düsseldorf verurteilt
In einem aufsehenerregenden Urteil hat das Landgericht Düsseldorf den Angeklagten im Vergewaltigungsprozess zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der 36-jährige Mann wurde wegen Vergewaltigung und Körperverletzung schuldig gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert, aber das Gericht entschied sich für eine Freiheitsstrafe von 8 Jahren. Der Verteidiger des Angeklagten hat bereits Revision beantragt, um das Urteil anzufechten. Die Öffentlichkeit wartet mit Spannung auf die weitere Entwicklung des Falls.
Vergewaltiger in Düsseldorf will Urteil anfechten: Revision gegen Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren
Ein 45-Jähriger, der vom Landgericht in Düsseldorf wegen mehrfacher Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Beleidigung zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, will das Urteil anfechten. Der Mann hat Revision beantragt, teilte eine Sprecherin des Landgerichts mit. Das Urteil ist damit weiterhin nicht rechtskräftig.
Das Landgericht sah es nach dem dreiwöchigen Prozess als bewiesen an, dass der 45-Jährige vor zwei Jahren seine damalige Partnerin mindestens zweimal vergewaltigt hat. Eine Tat soll auch der damals dreijährige Sohn des Mannes mitangesehen haben. Mehrere Zeuginnen stützten die detaillierte Aussage der 53-Jährigen, die auch als Nebenklägerin auftrat. Zudem wurden zahlreiche Chatnachrichten verlesen, die sich das Paar während der Beziehung geschickt hatte.
Der 45-Jährige leugnete bis zum Schluss. Er sei aufgrund von Erektionsstörungen kaum in der Lage gewesen, Sex zu haben. Die Vorwürfe seien eine Racheaktion seiner Ex-Partnerin, so die Argumentation. Der vorsitzende Richter bezeichnete die Aussage des Mannes in seinem Urteil als Konstruktion von Schutzbehauptungen.
Nun muss der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil prüfen. Dabei geht es aber nicht um eine erneute Beweisaufnahme. Die Revision ermöglicht es nur, Urteile auf Rechtsfehler zu untersuchen. Laut BGH kommt es nur in etwa fünf Prozent aller Fälle zu einem neuen Urteil durch eine weitere Hauptverhandlung.
Zudem soll der Mann 10.000 Euro Schmerzensgeld an seine Ex-Partnerin zahlen. Die Kammer des Landgerichts sah es als bewiesen an, dass der 45-Jährige seine damalige Partnerin vor den Augen seines Sohnes vergewaltigt hat.
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