NRW-Kinderzuschläge verdienen eine kritische Betrachtung (Meinung)

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NRW-Kinderzuschläge verdienen eine kritische Betrachtung (Meinung)

In Nordrhein-Westfalen werden Kinderzuschläge als Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen angeboten. Doch diese Form der Förderung verdient eine kritische Betrachtung. Die Frage stellt sich, ob diese Zuschläge tatsächlich den Bedürftigsten zugute kommen oder ob sie nur ein weiteres Beispiel für ineffiziente Sozialpolitik sind. Einige Experten argumentieren, dass die Zuschläge nicht an die tatsächlichen Bedürfnisse der Familien angepasst sind und somit keine nachhaltige Wirkung erzielen. Deshalb ist es an der Zeit, die Kinderzuschläge in NRW unter die Lupe zu nehmen und zu überprüfen, ob sie tatsächlich den Zweck erfüllen, den sie beanspruchen.

Kritische Betrachtung erforderlich: Kinderzuschläge für Beamte in NRW

Die Kinderzuschläge für Beamte haben teilweise ihre Berechtigung, im Detail sind aber Fragen angebracht. Richtig ist, wenn Beamte der niedrigeren Besoldungsgruppen in teuren Städten besondere Zuschläge für Kinder erhalten. Sonst könnten in Düsseldorf, Köln oder Bonn fast keine einfachen Beamten mit Kindern noch zur Miete wohnen.

Mit der Folge, dass es für den Staat noch schwieriger würde, junge Leute etwa für den Polizei-Beruf zu begeistern. Insgesamt ist es für unser Land wichtig, Familien zu unterstützen. Es ist besser, das allgemeine Kindergeld zu erhöhen und Kinderzuschläge für Beamte zu haben, als Dienstwagen zu fördern.

Unfair und unklar: NRW-Kinderzuschläge für Beamte unter Beleuchtung

Unfair und unklar: NRW-Kinderzuschläge für Beamte unter Beleuchtung

Gleichzeitig erstaunt, wie undifferenziert die Zulage verteilt wird. Wenn der Bund der Steuerzahler anregt, die Höhe der Zuschläge teilweise nach dem Einkommen der Beamten zu differenzieren, klingt das vernünftig. Professoren und Schulleiter von Gymnasien haben weniger Not als Jungbeamte in Kommunen.

Es sollte nicht dabei bleiben, dass das Land die Zahlung der Zulage nur vom Hauptwohnort des Beamten abhängig macht – ganz gleich, wo die Kinder leben. Ein denkbares Prüfsystem wäre: Gezahlt wird natürlich, wenn Kinder am Wohnort des Beamten gemeldet sind und in der Region zur Schule oder Uni gehen oder eine Ausbildung machen – das dürfte die Mehrheit sein.

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Wohnen die Kinder von Beamten aber an einem anderen Ort, könnte differenziert werden: Sind die Eltern getrennt und der nicht bei den Kindern lebende Elternteil hat eine teure Wohnung, damit die Kinder zu Besuch kommen können, wäre das nachvollziehbar. Hat der Beamte aber nur ein kleines Zimmer in einer Wohngemeinschaft in Köln oder Düsseldorf, ist schwer nachzuvollziehen, warum die hohe Kinderzulage für diese Stadt gezahlt werden sollte, obwohl die Kinder am Niederrhein im Eigenheim leben – und der Beamte am Wochenende eventuell auch.

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Ein Sonderfall ist, wenn Kinder in einer anderen Stadt studieren und dort ihren Hauptwohnsitz haben. Auf den ersten Blick könnte man auf die Idee kommen, dann sofort die Wohnzulagen der Eltern zu kürzen, weil der Nachwuchs nun ja woanders lebt. Es ist ja auch seltsam, wenn Beamte in Düsseldorf für ihr woanders studierendes Kind mehr Zulage erhalten als Beamte vom Land, deren Kind eventuell am gleichen Ort studiert.

Umgekehrt muss man aber auch fair sein: Wenn Eltern in Köln oder Düsseldorf eine große teure Wohnung mieteten oder kauften, um die Kinder unterzubringen, sinkt die Belastung ja nicht wegen des Wegzugs des Nachwuchses. Und es ist auch nicht zu leugnen, dass Studentinnen und Studenten in den Semesterferien ihre Eltern oft noch besuchen.

Uwe Köhler

Ich bin Uwe, Redakteur bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Bei uns findest du Artikel zu Themen wie Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuellen Nachrichten. Als Teil des Teams von Real Raw News ist es meine Leidenschaft, fundierte und relevante Inhalte für unsere Leser zu erstellen und sie stets über die neuesten Entwicklungen in Deutschland informiert zu halten.

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