Wesel: Was im Sommer erlaubt ist und was teuer werden kann -> Wesel: Was im Sommer erlaubt ist und was sich teuerlohnt

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Wesel: Was im Sommer erlaubt ist und was teuer werden kann -> Wesel: Was im Sommer erlaubt ist und was sich teuerlohnt

In der Sommerzeit verlangen viele Menschen nach Erholung und Entspannung. Doch bevor Sie Ihre Urlaubspläne in die Tat umsetzen, sollten Sie sich über die Regeln und Vorschriften im Sommer informieren. In Wesel gibt es einige Dinge, die im Sommer erlaubt sind, während andere teuer werden können. Wir haben für Sie zusammengefasst, was Sie im Sommer beachten sollten, um Ungemach zu vermeiden und Ihre Freizeit genussvoll zu gestalten.

Sommerfreuden: Was erlaubt ist und was teuer werden kann

Viel Regen, herbstliche Temperaturen und nur wenige wirklich sonnige Tage – der Sommer ließ in den vergangenen Wochen auf sich warten. Mit dem schlechten Wetter stieg zugleich die Sehnsucht nach Aktivitäten draußen unter blauem Himmel. Doch nun scheint die Sonne wieder für ein paar Tage bei uns vorbeizuschauen, und man möchte sie bestmöglich genießen. Also geht es mit Picknickdecke an den See, es wird im Garten gegrillt und die lauen Nächte in Biergärten genossen. Aber: Einige Sommervergnügen haben gewisse Grenzen. Was also ist erlaubt, was kann teuer werden – und was ist sogar verboten?

Die Grenzen des Vergnügens: Nackt baden, grillen und Musik am Steuer

Die Grenzen des Vergnügens: Nackt baden, grillen und Musik am Steuer

Sich bei strahlendem Sonnenschein auf Liegewiesen oder dem Balkon rekeln – das gehört für viele Menschen zum Sommer dazu. Doch darf man sich überhaupt nahtlos bräunen oder nackt im Badesee abkühlen? „Grundsätzlich ist es nicht verboten, sich nackt im privaten Bereich sowie in der Öffentlichkeit zu sonnen oder schwimmen zu gehen. Doch es gibt Grenzen: Sollte sich das Umfeld gestört oder gar belästigt fühlen, hören die Freiheiten diesbezüglich auf“, sagt Nicole Ruthert, Chefin des Ordnungsamtes in Wesel. Der gesetzliche Rahmen ist der Paragraf 118 (Ordnungswidrigkeitsgesetz, kurz OWiG), nach dem eine Belästigung der Allgemeinheit vorliegen kann. Sie kann unter Umständen mit einer Geldbuße geahndet werden.

Nackt baden und sonnen am See: Im direkten Strandgebiet des Auesees würden wir Nacktheit nicht akzeptieren und entsprechend sanktionieren. Schließlich spielen dort auch Kinder. Gleiches gelte übrigens in Bezug auf Nacktheit im öffentlichen Straßenverkehr, also etwa auf dem Fahrrad oder im Auto. Das Fahren mit nackten Füßen oder offenem Schuhwerk werde ebenso nicht sanktioniert. Die Polizei Wesel weist jedoch darauf hin, dass die luftige Schuhwahl nicht sicher sei. Sollte es zu einem Unfall kommen, könne die Versicherung das Tragen als grobe Fahrlässigkeit bewerten und die Zahlung verweigern.

Sommertag: Erholung und Unterhaltung aber auch Regeln und Grenzen

Sommertag: Erholung und Unterhaltung aber auch Regeln und Grenzen

Eis und Musik am Steuer: Während der Fahrt ein kühles Eis essen – klingt verlockend. Aber ist das auch erlaubt? Die Polizei Wesel teilt mit, dass der Verzehr von Speisen oder alkoholfreien Getränken am Steuer nicht verboten sei. Dennoch seien Fahrer gemäß Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) stets zur Vorsicht und Rücksichtnahme aufgefordert: Ein schmelzendes Eis kann schnell zum Ablenkungsfaktor werden. Daher kann man nicht ausschließen, dass man bei einem Unfall eine Teilschuld zugesprochen bekommt.

Grillen und zelten unter blauem Himmel: Was rundet einen warmen Sommerabend ab? Würstchen und Gemüse frisch vom Grill. Doch wie oft und zu welchen Uhrzeiten darf man im Garten oder auf dem Balkon brutzeln? Grundsätzlich sei das Grillen auf dem Balkon oder auf der Terrasse ohne Einschränkungen erlaubt, heißt es vonseiten des Weseler Ordnungsamtes. Ebenso seien keine Uhrzeiten reguliert. Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme: „Wer zum Beispiel in einer dicht bebauten Wohnsiedlung lebt, sollte sich idealerweise mit seinen Nachbarn absprechen und so mögliche Konflikte vorbeugen“, erklärt Ruthert.

Wildes Urinieren am Wegesrand: Wildpinkeln führt nicht nur zu unangenehmen Gerüchen und unschönen Anblicken, sondern verstößt auch gegen Paragraf 118 OWiG. Es handelt sich dabei also um eine Belästigung der Allgemeinheit und wird in Wesel mit einer Geldbuße in Höhe von 40 Euro zuzüglich Kosten sanktioniert. „Wir stellen im Sommer diesbezüglich aber keine große Lage fest. Wildes Urinieren kommt eher bei Großveranstaltungen und in der Karnevalszeit vor“, meint die Ordnungsamt-Chefin.

Heidi Schulze

Ich bin Heidi, eine Journalistin bei der Webseite Real Raw News. Unsere digitale Generalistenzeitung konzentriert sich auf nationale Nachrichten in Deutschland, sowie auf Themen wie Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Ereignisse. Als Teil des Teams von Real Raw News ist es meine Leidenschaft, fundierte und relevante Berichterstattung zu liefern, um unsere Leser stets auf dem neuesten Stand zu halten. Mit meiner Erfahrung und meinem Engagement für Qualitätsjournalismus strebe ich danach, die Vielfalt der Nachrichtenlandschaft in Deutschland abzubilden und wichtige Themen zu beleuchten.

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