Landgericht Ulm: Müller, Drogerieunternehmer, siegt im Erbstreit mit Adoptivkindern

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Landgericht Ulm: Müller, Drogerieunternehmer, siegt im Erbstreit mit Adoptivkindern

Das Landgericht Ulm hat in einem aufsehenerregenden Erbstreit zwischen dem Drogerieunternehmer Müller und seinen Adoptivkindern ein Grundsatzurteil gesprochen. Demnach hat Müller, Gründer des bekannten Drogerie-Imperiums, Recht behalten und seine Adoptivkinder müssen ihre Ansprüche auf das Vermögen des Unternehmers zurückziehen. Die Richter am Landgericht Ulm sahen sich zu dieser Entscheidung veranlasst, nachdem sie die umfangreichen Beweise und Zeugenaussagen sorgfältig geprüft hatten. Die Familienfehde, die über Jahre hinweg öffentlich ausgetragen wurde, scheint damit beendet zu sein.

Landgericht Ulm: Drogerie-Unternehmer Erwin Müller siegt im Erbstreit mit Adoptivkindern

Das Landgericht Ulm hat die Klage der drei Adoptivkinder gegen den Drogerie-Unternehmer Erwin Müller und seine Frau abgewiesen. Die erwachsenen Adoptierten hatten gegen einen Vertrag geklagt, in dem sie zuvor auf ihren Pflichtteil des Erbes verzichtet hatten.

Der sogenannte Pflichtteilsverzichtvertrag sei - anders als von der Klägerseite behauptet - weder aus formellen Gründen noch aufgrund anderer Formverstöße nichtig, teilte das Gericht in Ulm in seiner Entscheidung mit.

Die Richterin ließ das Argument der Kläger nicht gelten, dass diese den Vertrag nicht ausreichend lange im Voraus bekommen hätten. Ihnen sei bekannt gewesen, dass es einen Beurkundungstermin geben und der Pflichtteilsverzichtsvertrag unterschrieben werden sollte. Außerdem ging die Kammer davon aus, dass die bereits erwachsenen Adoptierten die Tragweite ihres Verzichts abschätzen konnten.

Adoptivkinder klagen gegen Unternehmer Erwin Müller

Adoptivkinder klagen gegen Unternehmer Erwin Müller

Die Adoptivkinder hatten gegen den 91-Jährigen und seine Frau geklagt, nachdem sie ihren Pflichtteil des Erbes gefordert hatten. Schon beim Prozessauftakt war die Kammer in ihrer vorläufigen Rechtsauffassung nicht davon ausgegangen, dass der Vertrag nichtig ist. Damals waren die drei Adoptivkinder und Müllers Frau anwesend. Müller selbst war nicht erschienen.

Das Ehepaar Müller hatte die drei Erwachsenen im Jahr 2015 im Rahmen einer Erwachsenenadoption adoptiert. Weder die drei Adoptierten noch das Ehepaar Müller und die jeweiligen Anwälte waren bei der Urteilsverkündung anwesend. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Streitwert setzte das Landgericht nach Angaben einer Sprecherin auf den gesetzlichen Höchstwert von 30 Millionen Euro fest.

Über Erwin Müller

Über Erwin Müller

Der gelernte Friseur Erwin Müller richtete 1953 nach Firmenangaben in der elterlichen Wohnung im bayerischen Unterfahlheim seinen ersten Salon ein, den er später nach Neu-Ulm verlegte. 1966 kam er demnach auf die Idee, im Salon auch Kosmetik und Drogerieartikel anzubieten. 1969 brachte Müller den Angaben zufolge von einer Rundreise durch Kanada und die USA die Idee von Drugstores mit Waren des täglichen Bedarfs und von großen SB-Warenhäusern mit.

1973 eröffnete er demnach in Ulm schließlich seinen ersten reinen Drogeriemarkt. Heute hat die Drogeriekette eigenen Angaben zufolge rund 35.000 Mitarbeiter und mehr als 900 Filialen in Europa.

Heike Becker

Ich bin Heike, Journalistin bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Fokus auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Bei uns dreht sich alles um Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Nachrichten. Meine Leidenschaft gilt dem Schreiben und der Berichterstattung über relevante Themen, die unsere Leserinnen und Leser interessieren. Mit fundierten Recherchen und einem kritischen Blick auf aktuelle Geschehnisse möchte ich dazu beitragen, dass unsere Leserschaft stets bestens informiert ist und sich eine fundierte Meinung bilden kann.

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