- Neue Vorschriften für E-Scooter: Das sind die geplanten Änderungen
- Neue Vorschriften für EScooter: Das sind die geplanten Änderungen
- Angleichung an Regeln zum Radverkehr
- Hohes Unfallrisiko
- Rolle von Kommunen
- Kritik vom Fußgänger-Fachverband Fuss
- Blinker verpflichtend
- ADAC fordert besseren Opferschutz
- Viele Unfälle
- TÜV-Verband begrüßt Änderungen
Neue Vorschriften für E-Scooter: Das sind die geplanten Änderungen
Die Elektro-Tretroller, auch bekannt als E-Scooter, haben in den letzten Jahren einen regelrechten Boom erlebt. Doch mit der zunehmenden Beliebtheit kommen auch neue Herausforderungen. Um die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen und die Umwelt zu schützen, plant die Regierung neue Vorschriften für die E-Scooter-Nutzer. Die geplanten Änderungen sollen dazu beitragen, dass die Elektro-Tretroller sicherer und umweltfreundlicher werden. Von der Höchstgeschwindigkeit über die Zulassungspflicht bis hin zu den Sicherheitsanforderungen - wir zeigen Ihnen, was Sie über die geplanten Änderungen wissen müssen.
Neue Vorschriften für EScooter: Das sind die geplanten Änderungen
Für die Nutzung von E-Scootern sind neue Regeln geplant. Das Bundesverkehrsministerium hat dazu einen Entwurf vorgelegt. Ein Beispiel sind verpflichtende Blinker. Bis die neuen Regelungen umgesetzt werden, soll es aber noch dauern.
Angleichung an Regeln zum Radverkehr
Das Verkehrsministerium legte konkret einen Entwurf zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer Vorschriften vor. Dies sei bereits bei der Zulassung 2019 so vorgesehen gewesen. Es geht zum einen um sogenannte verhaltensrechtliche Regelungen - im Kern: Die Regelungen zu E-Scooter sollen, wo es möglich ist, denen zum Radverkehr angeglichen werden.
Zahl der Toten durch E-Scooter-Unfälle hat sich verdoppelt
Hohes Unfallrisiko
Das bedeutet zum Beispiel: Fahrer von E-Scootern sollen künftig wie Radfahrer bei einer roten Ampel den Grünpfeil nutzen dürfen. Der Entwurf enthält laut Ministerium zudem den Vorschlag, dass die Freigabe von Gehwegen oder Fußgängerzonen mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ auch für E-Scooter gelten soll. Wie bisher sei bei solchen Freigaben Schrittgeschwindigkeit einzuhalten und in besonderem Maße auf den Fußverkehr Rücksicht zu nehmen.
Rolle von Kommunen
In dieser Übergangsfrist könnten die Kommunen beispielsweise prüfen, ob auf für den Radverkehr freigegebenen Gehwegen oder Fußgängerzonen ein Verbot für Elektrokleinstfahrzeuge ausgesprochen werden sollte oder nicht, so das Ministerium. Die zuständigen Behörden vor Ort könnten dann entscheiden, ob auch E-Scooter auf einzelnen für Fahrräder freigegebenen Gehwegen erlaubt seien oder nicht.
Kritik vom Fußgänger-Fachverband Fuss
Der Fachverband Fuss sprach generell von einer „groben Attacke“ auf die Menschen zu Fuß. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) wolle E-Scooter auf mehr Gehwegen und in mehr Fußgängerzonen zulassen, außerdem wolle er den bisher vorgeschriebenen Mindestabstand zu Fußgängern von 1,5 Metern beim Überholen abschaffen. Vor allem Leih-E-Scooter würden oft gefährlich und chaotisch gefahren.
Blinker verpflichtend
Neu soll auch sein, dass neu zugelassene E-Scooter verpflichtend mit einem Blinker ausgestattet sein müssen. Gelten soll das laut Entwurf von Anfang 2027 an. Nach einer Marktanalyse zeichne sich der Trend ab, dass neuere Fahrzeuge zunehmend schon standardmäßig über Blinker verfügen.
ADAC fordert besseren Opferschutz
Aus Sicht des ADAC bleibt ein zentrales Problem unberücksichtigt, nämlich der bisher fehlende Opferschutz. Bei E-Scootern bestehe bisher aufgrund ihrer Geschwindigkeit von maximal 20 Kilometern pro Stunde keine Gefährdungshaftung, so eine Sprecherin. „Daher muss derjenige, der heute schuldlos durch einen E-Scooter zu Schaden kommt, dem E-Scooter-Fahrer ein persönliches Verschulden nachweisen, um von der Versicherung Schadenersatz zu erhalten.“
Viele Unfälle
Im vergangenen Jahr hat sich die Zahl der Todesopfer und Verletzten bei E-Scooter-Unfällen verdoppelt. 22 Menschen starben nach Angaben des Statistischen Bundesamts auf Deutschlands Straßen, 2022 waren es elf Tote gewesen. Insgesamt gab es im Bundesgebiet 9.425 E-Scooter-Unfälle, bei denen Menschen zu Schaden kamen. Das waren 14,1 Prozent mehr als im Jahr davor.
TÜV-Verband begrüßt Änderungen
Für den TÜV-Verband sagte der Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität, Richard Goebelt, es sei notwendig, die Sicherheit und Akzeptanz der E-Scooter zu verbessern, vor allem vor dem Hintergrund der steigenden Beliebtheit. Insbesondere die Anpassungen an die technischen Anforderungen der Fahrzeuge seien essenziell, um die Betriebssicherheit der E-Scooter zu steigern.
Länder und Verbände können bis 9. August Stellung zum Entwurf des Verkehrsministeriums nehmen. Auch der Bundesrat muss dann den Änderungen zustimmen.
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