Neue E-Scooter-Regelungen: Polizeivereinigung verurteilt Entwürfe
Die Polizeivereinigung hat ihre Kritik an den aktuellen Entwürfen für neue E-Scooter-Regelungen zum Ausdruck gebracht. Laut den Plänen sollen E-Scooter künftig nur noch auf bestimmten Radwegen und Fahrradstraßen zugelassen sein. Die Polizeigewerkschaft warnt jedoch vor den Folgen dieser Regelungen, die ihrer Meinung nach zu einer Zunahme von Unfällen führen könnten. Die Organisation fordert eine umfassendere Überarbeitung der Vorschläge, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Neue EScooter-Regeln: Polizeivereinigung warnt vor Entwürfen
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) warnt vor den neuen Regeln für E-Scooter, die das Bundesverkehrsministerium vorgelegt hat. Laut der Gewerkschaft werden diese Regelungen die Gefahr für Fußgänger drastisch erhöhen.
Verpflichtende Blinker und mehr
Die neuen Regeln für E-Scooter sehen unter anderem vor, dass künftig Gehwege oder Fußgängerzonen mit dem Zusatzverkehrszeichen Radverkehr frei auch von Elektrokleinstfahrzeugen befahren werden dürften. Zudem sollen E-Scooter künftig verpflichtend mit Blinkern ausgestattet werden.
Fußgänger sind in Deutschland die Verkehrsteilnehmer mit den geringsten Rechten und werden gleichzeitig größten Gefahren ausgesetzt, erklärte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft, Rainer Wendt. Solche Regelungen können nur Menschen einfallen, die im Umgang mit Dienstwagen vertraut sind, aber nie zu Fuß gehen.
Fußgänger erlebten täglich, dass sie zur Seite springen müssen, um sich vor aggressiven Radfahrern in Sicherheit zu bringen, hieß es von der Gewerkschaft weiter. Mit E-Scootern kämen dann noch schnellere Fahrzeuge hinzu.
Kritik an der Reform
Richtig wäre es, auch den Radverkehr von Gehwegen und Fußgängerstraßen zu verbannen, um endlich die Gefahren für die schwächsten aller Verkehrsteilnehmer zu minimieren, erklärte die DPolG.
Das Bundesverkehrsministerium will die Regelungen für E-Scooter an die für den Radverkehr anpassen. So soll für E-Scooter-Fahrer künftig auch der Grüne Pfeil gelten.
Übergangsfrist für Kommunen
Die neue Verordnung befindet sich noch im Beratungsverfahren und soll nach dem Willen des Ministeriums am 1. April 2025 in Kraft treten. Dann soll für die Kommunen aber noch eine Übergangsfrist von einem Jahr gelten, in der sie etwa prüfen können, ob sie E-Scooter auf für den Radverkehr freigegebenen Gehwegen oder in Fußgängerzonen verbieten wollen.
E-Scooter sind seit 2019 in Deutschland zugelassen und sorgen seitdem immer wieder für kontroverse Diskussionen - auch was die Sicherheit betrifft. 2023 lag die Zahl der E-Scooter-Unfälle, bei denen Menschen zu Schaden kamen, laut Statistischem Bundesamt bei 9425, das waren 14 Prozent mehr als im Jahr zuvor. 22 Menschen starben bei Unfällen mit E-Scootern.
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