Steuererklärung kann ab sofort ohne Kinder-Steuer-ID erstellt werden
Ab sofort können Steuernummer und Steuererklärung ohne die notwendige Kinder-Steuer-ID erstellt werden. Diese Änderung bringt eine Erleichterung für viele Eltern, die bisher Schwierigkeiten hatten, die erforderlichen Dokumente zusammenzustellen. Die neue Regelung ermöglicht es, die Steuererklärung schneller und einfacher abzugeben. Dies bedeutet, dass Eltern nun ohne die Kinder-Steuer-ID ihre Steuererklärung einreichen können und somit weniger Bürokratie und Papierkram haben. Die Änderung soll zu einer Vereinfachung des Steuerprozesses beitragen und Eltern mehr Zeit für wichtige Dinge lassen.
Steuererklärung ohne KinderSteuerID möglich: Neue Regelung bringt Erleichterung für Eltern
Wenn Eltern von Steuervorteilen profitieren oder Aufwendungen absetzen möchten, die mit ihren Kindern in Zusammenhang stehen, müssen sie dies mit der Steuererklärung geltend machen. Die Anlage Kind ist dafür der richtige Ort. So weit, so bekannt.
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Foto: ddp
Was aber neu war: Seit der Steuererklärung 2023 mussten Eltern die sogenannte Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) ihres Kindes oder ihrer Kinder mit angeben. Ohne diese Information war es ihnen nicht möglich, die Erklärung elektronisch zu versenden, teilt der Bund der Steuerzahler mit.
Ein Problem für viele Eltern, wenn die Steuer-ID nicht zur Hand war. Einige sind daher auf die Steuererklärung aus Papier ausgewichen. Die Finanzverwaltung hat sich daher dazu entschlossen, die fehlende Steuer-ID des Kindes vorerst nicht zu beanstanden und auch die elektronische Übermittlung wieder zu ermöglichen. Das gilt ab sofort.
Einem Sprecher des Bundesfinanzministeriums zufolge werden Steuerpflichtige zwar weiterhin auf die Angabe der an das Kind vergebenen Steuer-ID hingewiesen. Der Absendung der Erklärung stünden Hinweis und fehlende Identifikationsnummer aber nicht mehr entgegen.
Änderung gilt bis auf Weiteres
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Foto: dpa-tmn/Benjamin Nolte
Die neue Regelung bringt Erleichterung für Eltern, die ihre Steuererklärung elektronisch versenden möchten. Sie müssen keine Steuer-ID mehr angeben, um ihre Erklärung abzusenden. Die Finanzverwaltung hat sich dazu entschlossen, die fehlende Steuer-ID des Kindes vorerst nicht zu beanstanden, um den Eltern die Erklärung zu erleichtern.
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