Grundsteuer in Mönchengladbach: IHK warnt vor Sondersteuer für Firmen
Die IHK (Industrie- und Handelskammer) warnt vor einer möglichen Sondersteuer für Firmen in Mönchengladbach. Die Grundsteuer, die von den Kommunen erhoben wird, soll nach Ansicht der IHK zu einer erheblichen Belastung für die lokalen Unternehmen führen. Die IHK sieht darin eine Gefahr für die Wirtschaftsentwicklung in der Region und fordert die Stadtverwaltung auf, alternative Lösungen zu finden, um den Haushalt zu konsolidieren. Die Grundsteuerreform, die derzeit diskutiert wird, soll die finanzielle Last der Kommunen reduzieren, aber die IHK befürchtet, dass die Unternehmen die Zeche dafür zahlen müssen.
IHK warnt vor Sondersteuer für Firmen in Mönchengladbach
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein spricht sich gegen die mögliche Einführung differenzierter Grundsteuerhebesätze in Mönchengladbach aus. Nach der vom Bundesverfassungsgericht angestoßenen Grundsteuerreform beraten die Verantwortlichen in den nordrhein-westfälischen Kommunen derzeit darüber, ob sie differenzierte Hebesätze für Wohngrundstücke und Gewerbegrundstücke einführen möchten.
„Uns ist bewusst, in welchem Spannungsfeld die Kommunen sich zurzeit bewegen. In Abwägung aller Argumente votieren wir allerdings dafür, dass auf differenzierte Grundsteuerhebesätze verzichtet wird“, betont IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz in einem Schreiben an Oberbürgermeister Felix Heinrichs (SPD).
Die Einführung differenzierter Hebesätze soll Wohngebäude nicht zu stark belasten. Insgesamt sollen die Hebesätze so gestaltet werden, dass die Einnahmen jeder Kommune im Vergleich zur Zeit vor der Reform unverändert bleiben.
„Mönchengladbach hat Sasserath voreilig aufgegeben“, kritisiert Steinmetz. Durch die Einführung eines einheitlichen Hebesatzes von 797 Prozent würden viele Wohngebäude aufgrund deutlich gestiegener Messbeträge stärker belastet als bisher.
Als Alternative gibt es die Möglichkeit, unterschiedliche Hebesätze für Wohnen (643 Prozent) und Gewerbe (1224 Prozent) einzuführen, was Hausbesitzer entlasten, Unternehmen aber mehr belasten würde.
Grundsteuerreform in Mönchengladbach
Steinmetz zweifelt die Steuergerechtigkeit an. Differenzierte Hebesätze führten zu einer Ungleichbehandlung von Wohn- und Nicht-Wohngrundstücken. „Wenn etwas weniger wert ist, sollte dies auch geringer besteuert werden“, sagt der IHK-Hauptgeschäftsführer.
„Ich sehe insbesondere Probleme für viele mittelständische Unternehmen, auf deren Grundstücken sich sowohl Wohn- als auch Betriebsgebäude befinden.“ Diese werden schließlich künftig dem höheren Hebesatz unterliegen, selbst wenn das Grundstück teilweise zu Wohnzwecken genutzt wird.
Die IHK geht zudem davon aus, dass Unternehmen in Zentrumslage durch die Grundsteuerreform insgesamt vor deutlichen Mehrbelastungen stehen könnten. Diese würde bei der Differenzierung zwischen Wohngrundstücken und Nicht-Wohngrundstücken verstärkt. „Das wäre gerade für viele Einzelhändler in der momentan schwierigen Zeit eine weitere Hypothek“, warnt Steinmetz. Es drohe eine „Sondersteuer für Unternehmen“.
Steinmetz verweist außerdem auf die unsichere Rechtslage. Jeder differenzierte Hebesatz müsste auch nach Auffassung des Städte- und Gemeindebunds in jeder Kommune separat verfassungsfest begründet werden. Es ist unklar, was passiert, wenn die Differenzierung nicht verfassungskonform ist. „Dann drohen den Kommunen im schlimmsten Fall Steuerausfälle“, warnt Steinmetz. „Das Risiko ist groß“. Schon mit Blick auf ihre finanzielle Planungssicherheit sollte die Stadt Mönchengladbach auf differenzierte Hebesätze verzichten.
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