Prozess in Münster: Streit um A1-Staus auf den Weg?
Ein aufsehenerregender Prozess hat am Landgericht Münster begonnen, bei dem es um den Streit um die Verantwortung für die A1-Staus geht. Die Anliegergemeinden entlang der Autobahn 1 fordern von der Autobahn GmbH des Bundes Schadenersatz für die durch die Staus verursachten Kosten. Der Streit um die Verantwortung für die Staus auf der A1 könnte sich zu einem Präzedenzfall entwickeln, der Auswirkungen auf die Verkehrspolitik in ganz Deutschland haben könnte. Die Frage, die sich stellt, ist, ob die Autobahn GmbH des Bundes tatsächlich für die Staus verantwortlich ist und welche Konsequenzen dies für die Zukunft des Verkehrs in Deutschland haben wird.
Prozess in Münster: Streit um AStaus auf den Weg?
Ein 59-jähriger Mann aus Goch muss sich ab dem 29. August vor dem Landgericht Münster verantworten. Im Raum steht unter anderem der Tatvorwurf des versuchten Mordes.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten folgenden Sachverhalt vor: Im November 2022 soll er die Bundesautobahn 1 bei Lengerich (Kreis Steinfurt) ohne Fahrerlaubnis befahren haben. Aufgrund einer Alkoholisierung sei er außerdem fahruntüchtig gewesen. In einem Stau sei der Angeklagte dann aufgrund seiner Alkoholisierung einem anderen Verkehrsteilnehmer aufgefahren.
Hierauf sei ein Zeuge aufmerksam geworden, der den Angeklagten angesprochen habe, heißt es weiter in der Anklageschrift. Der Zeuge habe bei der Kontaktaufnahme die Alkoholisierung des Angeklagten bemerkt. Um den Angeklagten an der Weiterfahrt zu hindern, habe der Zeuge dann den Schlüssel aus dem Zündschloss des Angeklagten gezogen.
Ein weiterer Mann, der mit dem Zeugen unterwegs war, informierte derweil telefonisch die Polizei. Das habe der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft vermutlich mitbekommen und dem Anrufer daraufhin ein Messer in den Bauch gestoßen.
Die zuständige Staatsanwaltschaft hatte die Anklage zunächst beim Amtsgericht Tecklenburg erhoben. Das Amtsgericht hat das Verfahren jedoch an das Landgericht Münster verwiesen, weil nach Ansicht der Richter auch eine Verurteilung des 59-jährigen Gochers wegen versuchten Mordes in Betracht komme.
Mann vor Gericht: AStausProzess in Münster startet am August
Die Hauptverhandlung vor der zweiten großen Strafkammer des Landgerichtes Münster beginnt am 29. August um 10 Uhr. Fortsetzungstermine sind angesetzt für den 2., 4. und 5. September jeweils um 10 Uhr. Die Termine finden im Saal A 23 des Landgerichtes Münster statt.
Im Falle einer Verurteilung droht dem angeklagten Gocher eine hohe Freiheitsstrafe – bis hin zu lebenslänglich. Zwar handelt es sich bei dem dargestellten Sachverhalt nicht um eine vollendete Tötung. Doch auch für einen versuchten Mord kann ein Angeklagter eine lebenslange Freiheitsstrafe bekommen.
Gerichte haben jedoch die Möglichkeit, den Strafrahmen unter Berücksichtigung aller Umstände bei einem Versuch zu mildern. Voraussetzung dafür, dass der Angeklagte wegen versuchten Mordes verurteilt wird, ist jedoch, dass es sich um eine versuchte Tötung handelt, bei der zumindest ein Mordmerkmal erfüllt ist – zum Beispiel das der Heimtücke, wenn ein Täter die Arg- und Wehrlosigkeit eines Opfers ausnutzt.
Streit um AStaus: Angeklagter muss sich vor Landgericht Münster verantworten
Der Prozess gegen den 59-jährigen Mann aus Goch beginnt am 29. August. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord vor. Die Hauptverhandlung findet im Landgericht Münster statt.
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