Küste: Sperrung während des Urlaubs - diese Rechte haben Reisende

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Küste: Sperrung während des Urlaubs - diese Rechte haben Reisende

Während der Urlaubszeit ist es nicht ungewöhnlich, dass bestimmte Küstengebiete für die Öffentlichkeit gesperrt werden. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, wie zum Beispiel Sicherheitsbedenken, Naturkatastrophen oder Umgebungsarbeiten. Doch was bedeutet dies für Reisende, die ihren Urlaub an der Küste verbringen möchten?

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Sperrung auf der Küste: Reisende können bei Strandversperrung anteiligen Reisepreis fordern

Ein gesperrter Strand kann unter bestimmten Umständen ein Reisemangel sein. Urlauberinnen und Urlauber könnten dann den Reisepreis anteilig mindern. Besonders bei hoteleigenen Stränden kann das der Fall sein.

Weil sie im Zugriffsbereich des Hotels liegen, beziehungsweise im Zugriffsbereich des Reiseveranstalters, wenn man eine Pauschalreise macht. Darauf weist der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover hin.

Voraussetzung dafür, dass der Reiseveranstalter das Risiko für die Strandnutzung trägt: Er muss entsprechende Zusagen gemacht haben – etwa, indem der Strand in der Beschreibung der Reise eindeutig beworben wurde. „Dann muss dort auch sichergestellt werden, dass die Reisekunden diesen Strand nutzen können, auch was die Rettungsschwimmer angeht“, erklärt Degott.

Urlaub aufgesetzt: Was Reisende bei Strandsperrung wissen müssen

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Bei öffentlichen Stränden, deren Unterhaltung in der Verantwortung der jeweiligen Gemeinde liegt, sei die Situation anders, so der Fachanwalt. Wird der Zugang von öffentlicher Hand verboten, wäre das für den Reiseveranstalter ein nicht zu steuerndes Risiko und der Urlauber müsste es hinnehmen.

Dies würde nur dann nicht gelten, wenn der Reiseveranstalter – fahrlässigerweise – auch hier den Zugang und die Nutzung des Strandes einschließlich der Schwimmmöglichkeit im Meer in der Ausschreibung, und damit vertraglich, zugesichert hätte.“

Grundsätzlich sind die Aussichten für Minderungsansprüche Degotts Einschätzung zufolge aber gering, wenn öffentliche Strände nicht nutzbar sind. Anders kann der Fall liegen, wenn ein Badeverbot an einem öffentlichen Strand ein Dauerthema werden sollte – etwa wegen einer Algenplage oder längerer Streiks von Rettungsschwimmern.

Die Informationspflicht des Reiseveranstalters würde in diesem Fall greifen, sagt Degott. Er müsste Reisende über diese verschlechterte Situation am Urlaubsort vorher informieren. Damit sie die Gelegenheit haben, zu entscheiden, ob das Badeverbot ein ausschlaggebender Grund für sie ist, vom Reisevertrag zurückzutreten.

Ein Beispiel dafür ist ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main aus dem Jahr 2019, in dem Karibikurlaubern eine nachträgliche Minderung des Reisepreises in Höhe von 20 Prozent zugesprochen wurde, weil Strand und Meer durch Algen großflächig verschmutzt waren.

Uwe Köhler

Ich bin Uwe, Redakteur bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Bei uns findest du Artikel zu Themen wie Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuellen Nachrichten. Als Teil des Teams von Real Raw News ist es meine Leidenschaft, fundierte und relevante Inhalte für unsere Leser zu erstellen und sie stets über die neuesten Entwicklungen in Deutschland informiert zu halten.

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