AKW Grafenrheinfeld: Mann behindert Sprengung von Kühltürmen – Schadenersatzforderung?
Im Zusammenhang mit der geplanten Sprengung der Kühltürme des AKW Grafenrheinfeld hat ein Mann eine Sabotageaktion durchgeführt, um den Abriss zu verhindern. Die Frage nach der Schadenersatzforderung stellt sich nun, nachdem der Mann die Sprengung behindert hat. Die Betreibergesellschaft des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld wird nun prüfen, ob und in welcher Höhe der Mann für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden kann. Die Öffentlichkeit wartet mit Spannung auf die weitere Entwicklung dieses Falls, der die Diskussion um die Atomenergie in Deutschland wieder einmal aufgreift.
Schadenersatz gefordert: Mann behindert Sprengung von AKW-Kühltürmen in Grafenrheinfeld
Der Kraftwerksbetreiber Preussenelektra prüft Schadenersatzansprüche nach einer Störaktion eines Mannes vor der Sprengung der Kühltürme des stillgelegten Atomkraftwerks Grafenrheinfeld. Die Polizei ermittelt gegen den 36-Jährigen wegen möglicher Nötigung und Hausfriedensbruchs sowie wegen eines Verstoßes gegen eine geltende Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schweinfurt.
Die Sprengung der markanten Kühltürme nahe Schweinfurt verzögerte sich um etwa eineinhalb Stunden, nachdem der Mann kurz vor der für vergangenen Freitagabend geplanten Sprengung auf einen Strommast im Absperrbereich geklettert war. Die Polizei nahm den Mann zeitweise in Gewahrsam.
Die Polizei prüft auch, ob sie dem Mann die Kosten für den Einsatz von Rettungskräften, darunter eigens angeforderte Höhenretter, in Rechnung stellen kann. Eine Sprecherin von Preussenelektra in Hannover teilte mit: Zur Höhe der Mehrkosten können wir derzeit keine Angaben machen, deren Ermittlung läuft erst an.
Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schweinfurt vom 13. August sieht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000,00 EUR vor, wenn gegen das Betretungsverbot im Absperrbereich vor und nach der Sprengung verstoßen wird.
Der 36-Jährige, wahrscheinlich ein Atomkraftbefürworter, hatte sich auf den Strommast gesetzt, um die Sprengung zu verhindern. Die Kühltürme des AKW Grafenrheinfeld konnten jedoch erfolgreich gesprengt werden, nachdem der Mann von den Rettungskräften geborgen wurde.
Schadenersatzansprüche werden nun geprüft, um die entstandenen Kosten zu ersetzen. Die Höhe der Mehrkosten wird derzeit ermittelt.
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