- Diese Jahrgänge müssen ihren Führerschein ersetzen - Das gilt in Nordrhein-Westfalen
- Führerscheine müssen ersetzt werden: Nordrhein-Westfalen betroffen
- Umtauschpflicht für Führerscheine: EU-Führerscheinrichtlinie trifft Nordrhein-Westfalen
- Was passiert, wenn man die Frist verpasst?
- Wer ist für den Umtausch zuständig?
- Was brauche ich für den Umtausch?
- Wie tausche ich meinen Führerschein in den NRW-Gebieten um?
- Was kostet der Umtausch?
- Muss man die Fahrprüfung wiederholen?
- Wie lange gilt der neue Führerschein?
Diese Jahrgänge müssen ihren Führerschein ersetzen - Das gilt in Nordrhein-Westfalen
Im Bundesland Nordrhein-Westfalen gilt ab sofort eine neue Regelung für bestimmte Jahrgänge, die ihren Führerschein ersetzen müssen. Die Änderung betrifft Fahrer, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden und ihren Führerschein vor dem 31. Dezember 1999 erworben haben. Grund für die Neuregelung ist die Umstellung auf die EU-weite Führerscheinklassen, die eine einheitliche Regelung für alle EU-Staaten vorsieht. Betroffene Fahrer müssen nun innerhalb einer bestimmten Frist ihren Führerschein erneuern, um weiterhin fahren zu dürfen.
Führerscheine müssen ersetzt werden: Nordrhein-Westfalen betroffen
Ab dem Jahr 2033 müssen alle Menschen mit Führerschein, die in der Europäischen Union (EU) leben, einen einheitlichen Kartenführerschein besitzen. Dies betrifft neben Pkw-Führerscheinen auch die für Motorräder.
Umtauschpflicht für Führerscheine: EU-Führerscheinrichtlinie trifft Nordrhein-Westfalen
Die Dritte EU-Führerscheinrichtlinie fordert, dass bis zum 19. Januar 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine ausgetauscht werden müssen. Je nach Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht jedoch schon früher.
Vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Juli 2024
1971 bis 1998: Umtausch bis 19. Januar 2025
1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheindokuments vor dem entsprechenden Fristende ist jederzeit möglich.
Was passiert, wenn man die Frist verpasst?
Das Ablaufdatum bezieht sich nur auf das Führerschein-Dokument und nicht den Inhalt der Fahrberechtigung. Pkw und Motorräder dürfen daher trotz verstrichener Umtauschfrist weiter gefahren werden. Der Fahrer begeht dann eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Ordnungsgeld von zehn Euro beglichen werden muss.
Wer ist für den Umtausch zuständig?
Zuständig für den Austausch ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnorts. Um lange Wartezeiten und überforderte Behörden zu vermeiden, wird die Reihenfolge des Führerscheinumtausches in ganz Deutschland von einem gesetzlich vorgeschriebenen Stufenplan geregelt.
Was brauche ich für den Umtausch?
Um den Umtausch möglichst reibungslos vonstattengehen zu lassen, sollte man auch die benötigten Dokumente bereithalten:
- Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passfoto
- Aktueller Führerschein (wird mit dem Erhalt des neuen entwertet)
Die allermeisten Menschen werden indes nicht dort wohnen, wo sie ihre Fahrerlaubnis erhalten haben. In diesem Fall muss man sich eine sogenannte „Karteikartenabschrift“ besorgen. Diese wird von der Behörde ausgestellt, die die Fahrerlaubnis ursprünglich erteilt hat.
Wie tausche ich meinen Führerschein in den NRW-Gebieten um?
Die Fristen gelten für ganz Deutschland und somit auch für Nordrhein-Westfalen. Vor Ablauf der Frist sollten Sie sich um einen Termin bei der örtlichen Behörde kümmern.
In Düsseldorf kann man den Antrag beispielsweise auch einfach online stellen. Auf der Seite der Stadt Düsseldorf finden Sie alle Informationen dazu.
Im Rheinisch-Bergischen Kreis müssen bis 2033 insgesamt rund 150.000 Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis ihre alten Papier- oder Kartenführerscheine in neue EU-Kartenführerscheine tauschen. Im Kreis Mettmann kann man den Antrag zum Umtausch sowohl online als auch vor Ort stellen. In Leverkusen werden sogar Sondertermine für den Austausch der Papiere angeboten.
Was kostet der Umtausch?
Der Umtausch in der örtlichen Führerscheinstelle kostet rund 25 Euro. Je nach Behörde können Kosten hinzukommen.
Muss man die Fahrprüfung wiederholen?
Man muss keine Prüfung nachholen, wenn man den Umtausch vornimmt. Auch sonst sind keine neuerlichen Gesundheitsuntersuchungen oder andere Prüfungen damit verbunden. Diese bestehen nur für bestimmte Berufsgruppen, etwa für Berufskraftfahrer oder Busfahrer.
Wie lange gilt der neue Führerschein?
Die Gültigkeit des neuen Führerscheindokuments wird auf 15 Jahre befristet. Eine Fahrprüfung muss auch dann nicht wiederholt werden.
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