Minijob: Gehalt, Urlaub, Krankheit - was Sie wissen müssen

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Minijob: Gehalt, Urlaub, Krankheit - was Sie wissen müssen

Wenn Sie einen Minijob haben oder einen solchen annehmen möchten, sollten Sie wissen, was Sie erwarten können. Ein Minijob ist ein Beschäftigungsverhältnis mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von maximal 20 Stunden. Doch was bedeutet das konkret für Ihr Gehalt, Ihren Urlaub und Ihre Krankheit? In diesem Artikel werden wir Ihnen erklären, was Sie über die wichtigsten Aspekte eines Minijobs wissen müssen, um Ihre Rechte und Pflichten zu kennen und Ihre Situation optimal zu gestalten.

Minijob: Gehalt, Urlaub, Krankheit - was Sie wissen müssen

Fast jeder hatte schon mal einen Job auf 450-Euro-Basis. Obwohl der Mindestlohn gestiegen ist, bleibt das Job-Modell dasselbe: der Minijob. Auch wenn es beim ersten Hören nicht so klingt, werden Minijobber genauso behandelt wie Vollzeitbeschäftigte. Das bedeutet: Das Arbeitsrecht gilt auch für Minijobs.

Minijob: Alle Rechte und Freiheiten wie Vollzeitbeschäftigte - was Sie wissen müssen

Minijob: Alle Rechte und Freiheiten wie Vollzeitbeschäftigte - was Sie wissen müssen

Das Magazin der Minijob-Zentrale bietet einen Überblick über die Rechte von Minijobbern. Arbeitgeber müssen ihren Minijobbern den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Das gilt für alle über 18-jährigen Arbeitnehmer. Es besteht jedoch Flexibilität: Arbeitgeber können mehr pro Stunde zahlen, aber dann muss die Arbeitszeit verringert werden, da Minijobber einer Verdienstgrenze unterliegen.

Gehalt: Wie hoch ist die Minijob-Verdienstgrenze?

Die Minijob-Verdienstgrenze steigt, sobald sich der Mindestlohn erhöht. Seit 2024 liegt der Mindestlohn in Deutschland bei 12,41 Euro, was die Minijob-Verdienstgrenze auf durchschnittlich 538 Euro pro Monat erhöht. Das entspricht einem Jahresverdienst von 6456 Euro, so die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).

Urlaub: Haben Minijobber Anspruch auf Urlaub?

Auch im Minijob haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub: Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt auch hier vier Wochen pro Jahr. Arbeitgeber müssen laut der Minijob-Zentrale den Verdienst während des Urlaubs weiterzahlen. Hier ist allerdings zu beachten, an wie vielen Tagen in der Woche der Minijobber arbeitet. Wenn jemand beispielsweise nur zwei Arbeitstage in einer Urlaubswoche fehlt, werden auch nur zwei Urlaubstage vergütet.

Krankheit: Was gilt bei Krankheit bei Minijobbern?

Bei Krankheit erhalten Minijobber für bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung. Auch an gesetzlichen Feiertagen kriegen sie ihren Lohn ausgezahlt. Aber auch hier gilt: Arbeitgeber zahlen den Verdienst für die Tage weiter, an denen der Minijobber ohne eine Erkrankung oder ohne Feiertag normalerweise gearbeitet hätte.

Kündigungsschutz: Minijobber sind vor schnellen Kündigungen geschützt

Minijobber haben den gleichen Kündigungsschutz wie Vollzeitbeschäftigte. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Monatsende. Abweichende Kündigungsfristen können lediglich in Arbeits- oder Tarifverträgen vereinbart werden, so die Minijob-Zentrale. Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich eingereicht werden, unabhängig davon, ob sie vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ausgeht.

Gehalt, Urlaub, Krankheit: Alle Fragen und Antworten über Minijobs beantwortet

Das Magazin der Minijob-Zentrale bietet einen Überblick über die Rechte von Minijobbern. Hier finden Sie alle Informationen zu Gehalt, Urlaub, Krankheit und Kündigungsschutz im Minijob.

Heike Becker

Ich bin Heike, Journalistin bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Fokus auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Bei uns dreht sich alles um Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Nachrichten. Meine Leidenschaft gilt dem Schreiben und der Berichterstattung über relevante Themen, die unsere Leserinnen und Leser interessieren. Mit fundierten Recherchen und einem kritischen Blick auf aktuelle Geschehnisse möchte ich dazu beitragen, dass unsere Leserschaft stets bestens informiert ist und sich eine fundierte Meinung bilden kann.

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